RE: Steuerklasse 1 und Steuernachzahlung?
| 12.09.2019, 21:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.09.2019, 21:35 von Bucketeer.)
die "modernen" Lohnabrechnungsprogramme können im Dezember einen internen Jahresausgleich durchführen, wenn der AG im Programm das entsprechende Häkchen setzt.
Dann weichen Lohnabrechnung und die ESt.-Berechnung vom Finanzamt nicht mehr sehr voneinander ab.
Natürlich können sich noch Berechnungsgrundlagen nachträglich ändern, der AG die Steuer falsch berechnen oder Du hast noch spezielle Aufwendungen die der AG nicht berücksichtigen kann.
Dann weichen Lohnabrechnung und die ESt.-Berechnung vom Finanzamt nicht mehr sehr voneinander ab.
Natürlich können sich noch Berechnungsgrundlagen nachträglich ändern, der AG die Steuer falsch berechnen oder Du hast noch spezielle Aufwendungen die der AG nicht berücksichtigen kann.