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Finanzamtärger
#11
Notiz 

RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren?

Tja, da habe ich wohl ein "Eigentor" geschossen und was für eins Bang Wonder
War ich gar zu "gierig" und zu "naiv"?

Ich wusste ja auf Dauer werden Negativ-Einkünfte aus V.u.V. nicht anerkannt.
Für 2017 wurde es ja dann auch verwehrt!
Jetzt könnte man sagen, "hätte" ich keinen Widerspruch eingelegt wären die zurückliegenden Jahre anerkannt geblieben (wenn auch vorläufig)

Mein 1. Fehler: Telefongespräch mit FA Glauben geschenkt: Begründen sie den Widerspruch mit Punkt Punkt Punkt... dann wird es auch schon anerkannt werden. 

Mein 2. Fehler: Meine Falsch-Interpretation des Geschriebenen:
"Wenn sie ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, werden wir die zurückliegenden EK-Steuerklärungen entsprechend ändern."

(Genauer Wortlaut des FA: Bitten wir die Erfolgsaussichten ihres Einspruchs zu überdenken und diesen zurück zu nehmen.
Ich behalte mir vor, die vorläufig erteilten Einkommensbescheide entsprechend zu ändern!)

Mein 3. Fehler: "Den Widerspruch zurückgenommen"...ätschibätschi jetzt holen wir trotzdem alles zurück!

Sagt man auch nicht "aufs Glatteis geführt"?
Dann bin ich mal nach sehr laaanger Zeit wieder mal ausgerutscht. und Eigentor vom Chief Dunce-cap


Nachrichten in diesem Thema
Finanzamtärger - von ChiefWiggum - 26.07.2019, 10:21
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 26.07.2019, 10:47
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 26.07.2019, 11:03
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 26.07.2019, 11:39
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 14.08.2019, 12:54
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 14.08.2019, 13:26
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 15.08.2019, 09:40
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 07.07.2020, 11:41
RE: Wie würdet Ihr diese Antwort interpretieren? - von ChiefWiggum - 07.07.2020, 12:41

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