(01.12.2018, 18:48)Mr. Passiv schrieb: Es ist Aufgabe des BR sicherzustellen, dass Gesetze und Verordnungen zum Wohle der Belegschaft eingehalten werden.
So weit so gut!
So steht es auch im Betriebsverfassungsgesetz welches, auch die eigentliche Grundlage für die Mitarbeitermitbestimmung (Betriebsrat) in Deutschland ist.
(01.12.2018, 18:48)Mr. Passiv schrieb: Dazu gehören auch die Tarifverträge der Gewerkschaft.
Nein, eben nicht!
Die Tarifverträge der Gewerkschaft gelten theoretisch nur für Gewerkschaftsmitglieder,
und werden auch von der Gewerkschaft überwacht!
Das wird aber so nicht wahrgenommen, weil die meisten Betriebsratmitglieder auch in den Gewerkschaften organisiert sind. Wenn sich ein Betriebsrat aber um die Tarifverträge kümmert handelt er in seiner Funktion als Gewerkschaftsfunktionär und nicht als Betriebsrat!
(01.12.2018, 18:48)Mr. Passiv schrieb: Auch dazu gehen BR dann zu sinnlos schlechten und teuren Schulungen der Gwerkschaften, wodurch die einen Geld bekommen und die anderen sich vor der eigentlichen Arbeit drücken können. Win-Win.

So ganz unrecht hast du da sicher nicht! Aber auch das ist nicht ganz richtig!
Aber: Der Betriebsrat hat ein Fortbildungsrecht!
Geht er zur Fortbildung zu einem unabhängigen Institut musss ihn der Arbeitgeber freistellen und die Fortbildung bezahlen!
Geht der BR, der Gewerkschaftsmitglied ist, aber zur Fortbildung zur Gewerkschaft muss ihn der Arbeitgeber nur freistellen und die Fortbildung trägt die Gewerkschaft zumindest teilweise!