(20.10.2019, 17:12)bimbes schrieb: kannst Du dieses näher ausführen - kenne ich nur bei einer BAV![]()
So ist es.Ich hatte als BAV eine LV abgeschlossen.
Ich meine, ich hätte 17% auf den Zugewinn entrichtet. Muss man nur als gesetzlich Krankenversicherter leisten.Vor 2004 (Regelung durch Harz IV) war das frei von jeglichen Abgaben / Steuern!
Ich finde, das ist doch eine nette Rechnung. Da werden im Nachhinein die Rahmenbedingungen mal eben geändert.
Zum Glück hatte ich den Vertrag nie eingeplant und immer als Sahnehäubchen betrachtet.
Kollegen haben damit die Hütte finanziert. Am Ende hat die Kohle wg. dem Heiratsschwindler und dem alt Kommunisten nicht gereicht.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/mus...en?dscc=ok