
RE: Kein Wertpapierhandel bei Comdirect möglich
| 16.09.2019, 18:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.09.2019, 19:01 von OJ@Y.)
Ihr liegt alle Falsch
Neue Regeln bei Onlinebanking und Bezahlen im Netz: Was ändert sich?
Warum werden die Bedingungen zum Zahlungsverkehr geändert?
Anlass der Änderungen ist die Umsetzung der zweiten Stufe der PSD2, die vor allem neue Vorgaben zur
Kundenauthentifizierung und zum Zugriff auf Konten durch Drittanbieter enthält.
Diese gelten ab dem 14. September 2019. Banken sind daher verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen
für das Onlinebanking und für Zahlungskarten anzupassen und ihre Kundinnen und Kunden darüber zu informieren.
1. .... .....
2. .... .....
3. .... .....
Was ändert sich im Bereich der Drittdienstleister?
Unter Drittdiensten versteht man Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben.
Die PSD2 unterscheidet drei Arten von Drittanbietern und stellt für diese besondere Regeln auf:
Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und kartenausgebende Drittdienstleister.
https://bankenverband.de/blog/neue-regel...nebanking/
Beim Onlinebanking und Bezahlen in Online-Shops will die EU für mehr Sicherheit sorgen – die Umsetzung führt aber
zu Verunsicherung. Einige Banken und Sparkassen drängen Verbraucher zu Apps und kostenpflichtigen Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze:
Ojay

Neue Regeln bei Onlinebanking und Bezahlen im Netz: Was ändert sich?
Warum werden die Bedingungen zum Zahlungsverkehr geändert?
Anlass der Änderungen ist die Umsetzung der zweiten Stufe der PSD2, die vor allem neue Vorgaben zur
Kundenauthentifizierung und zum Zugriff auf Konten durch Drittanbieter enthält.
Diese gelten ab dem 14. September 2019. Banken sind daher verpflichtet, die entsprechenden Bedingungen
für das Onlinebanking und für Zahlungskarten anzupassen und ihre Kundinnen und Kunden darüber zu informieren.
1. .... .....
2. .... .....
3. .... .....
Was ändert sich im Bereich der Drittdienstleister?
Unter Drittdiensten versteht man Dienstleister, die Bankinfrastrukturen nutzen, ohne selbst solche zu betreiben.
Die PSD2 unterscheidet drei Arten von Drittanbietern und stellt für diese besondere Regeln auf:
Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und kartenausgebende Drittdienstleister.
https://bankenverband.de/blog/neue-regel...nebanking/
Beim Onlinebanking und Bezahlen in Online-Shops will die EU für mehr Sicherheit sorgen – die Umsetzung führt aber
zu Verunsicherung. Einige Banken und Sparkassen drängen Verbraucher zu Apps und kostenpflichtigen Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 14. September 2019 gelten in der EU neue Sicherheitsvorgaben beim Onlinebanking und auch für das Bezahlen
im Netz. TAN-Listen auf Papier sind nicht mehr erlaubt. Und beim Bezahlen mit Kreditkarte hat sich einiges getan. - Schon vor dem Stichtag haben viele Banken und Sparkassen ihre Sicherheitsverfahren umgestellt.
Einige verabschiedeten sich neben den Papierlisten auch von anderen TAN-Verfahren. - Diese Umstellung kann sehr verwirrend oder sogar widersprüchlich wirken. Deshalb ist es wichtig, sich mit den
Änderungen vertraut zu machen und beim eigenen Anbieter zu informieren, welche Sicherheitsanforderungen dieser konkret künftig verlangt. - Banken und Sparkassen fordern zunehmend die Nutzung von Smartphones und speziellen Apps.
Alternativen sind oft nur noch TAN-Generatoren und SMS.
Ojay
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Quidquid agis, prudenter agas et respice finem !
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