(07.09.2019, 21:04)Vahana schrieb: Verpflichted bin ich nicht, aber wenn es ein kleines Zubrot gibt kann man ja zugreifen ... dachte ich.
Für 4 Jahre Arsch aufreißen und richtig ordentlich Steuern zahlen bekommt man dann 500 Piepen zurück. Sowas demoralisiert einfach.
Diese Argumentation kann ich nicht nachvollziehen, denn jede Rückzahlung kommt nur dann zustande, wenn Du vorher in irgendeiner Weise zuviel bezahlt hast.

Verstehen kann ich deinen Unmut über die allgemeine Steuerverschwendung, jedoch sind die (dargelegten) Schlüsse, die Du daraus ziehst, m.M.n. die falschen...

(12.09.2019, 21:10)Vahana schrieb: Welche Frage mich neuerdings beschäftigt ist, ob ich auch Dinge absetzen kann die in einem anderen Jahr gekauft wurden.
Also beispielsweise kaufe ich mir 2017 einen Drucker, vergesse ihn aber abzurechnen. Kann ich den dann für 2018 angeben?
Soweit mir bekannt ist nicht. Eine Möglichkeit wäre, das entsprechnede Jahr neu aufrollen zu lassen. Aber ich sehe schon, das ist nichts für dich, das Aufwand-Nutzen Verhältnis wird dich nicht zufrieden stellen

Wegen dem eigentlichen Problem der Nachzahlung: Kannst Du nicht einen fachlich versierten Dritten mit einer kurzen Prüfung zum Problem beauftragen?
LG