(12.09.2019, 20:20)Cortina schrieb: Mein Vater ist eben nach Hause gekommen und ich habe nochmal genauer nachgefragt:
Wenn Dein Gehalt 2015 und 2016 ziemlich gleich geblieben ist, kann es eigentlich nicht aufgrund der Änderung bei den Krankenkassenbeiträgen zu einer so hohen Nachzahlung kommen.
Das Problem könnte sein, dass z.B. Deine Lohnsteuer falsch abgezogen wurde. Vergleiche es doch mal mit dem Bescheid von 2015. Außerdem könnte eine falsche Lohnsteuerklasse der Grund sein.
Wie bereits geschrieben, kannst Du einen Einspruch einlegen und den Antrag zurück nehmen. Aber nur sofern es sich um eine Antragsveranlagung handelt. Falls Du schon einen Steuerbescheid hast, findest Du hierzu auf jeden Fall einen Hinweis in den Erläuterungen. Oder einfach die für 2016 nicht abgeben - wie bereits erwähnt.
Ich habe den Antrag für das Jahr gar nicht erst abgeschickt, weil ich ja im Programm gesehen habe das ich einen Minussaldo habe.
Die Lohnsteuerklasse ich immer gleich geblieben.
Das meine Firma die Lohnsteuer falsch abzieht würde ich mal ausschließen.
Aber dieses Problem ist in meinen Augen gelöst.
Welche Frage mich neuerdings beschäftigt ist, ob ich auch Dinge absetzen kann die in einem anderen Jahr gekauft wurden.
Also beispielsweise kaufe ich mir 2017 einen Drucker, vergesse ihn aber abzurechnen. Kann ich den dann für 2018 angeben?
EMEUV
Ich kann im Programm die Anlagebezeichnung nicht sehen, aber im Anhang ist ein Screenshot wie dass aussieht. Sollte über Google zu finden sein.
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