(22.05.2019, 15:18)ChiefWiggum schrieb:(22.05.2019, 15:02)Kaietan schrieb: Besonders interessanter Aspekt im Urteil: Eine unverheiratete Frau sei nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der durch eine neue Partnerschaft der Unterhaltsanspruch verwirkt werde, heißt es in dem jetzt verkündeten Beschluss.
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...und das in 2019![]()
Der Unterhalt steht ja dem Kind zu und nicht der Frau.
Wenn der neue Freund/Mann das Kind adoptiert, dann entfällt der Unterhaltsanspruch gegenüber dem biologischen Vater.
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