Zitat:BGH-Urteil zu "Kundenanlagen"
Strengere Regeln für die Stromerzeugung vor Ort
Stand: 13.05.2025 19:18 Uhr
Lokal produzierter Strom, der durch kurze Leitungen direkt zum Kunden fließt: Dieses Angebot einiger Energieversorger ist günstig, weil Netzgebühren entfallen. Ein BGH-Urteil dürfte das nun ändern.
Von Egzona Hyseni und Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion
Ein Energieversorger aus Sachsen wollte vor Ort Strom für 250 Wohnungen erzeugen und diesen an die Bewohner verkaufen. Der Strom sollte von der Erzeugungsanlage direkt in die Wohnung transportiert werden. Dafür sollte der Strom durch kurze Leitungen fließen.
Solche lokalen Verteilkabel werden auch als "Kundenanlage" bezeichnet. Der Vorteil der Kundenanlage: Ihr Betreiber gilt nicht als Netzbetreiber. Damit muss er nicht die für Netzbetreiber typischen Pflichten erfüllen. So spart er sich viel Bürokratie und muss keine Netzgebühren bezahlen. Das macht den Strom auch für die Endverbraucher günstiger.
Die Betreiber vieler Kundenanlagen fürchten seit einigen Monaten um die Vorteile ihrer Anlagen. Ohne die Sonderregeln für die Stromerzeugung und Weiterleitung vor Ort würden spürbare, vor allem finanzielle Folgen für die Verbraucher drohen, sagt Manuel Rink, Geschäftsführer eines Energieunternehmens aus Karlsruhe: "Wenn das Privileg der Kundenanlage fällt, dann müsste man die ganze vorgelagerte Infrastruktur mitbezahlen. Das hätte zur Folge, dass sowohl der Strom als auch die Wärme von solchen Kundenanlagen sich deutlich verteuern."......................
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unt...z-100.html
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