
RE: Neuwahlen - und nun?!
| 21.02.2025, 16:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2025, 16:20 von boersenkater.)Zitat:13:04 Uhr
Hinweis auf russische Kampagne nach Fake-Videos mit Stimmzetteln
Die deutschen Sicherheitsbehörden haben Hinweise, dass Fake-Videos über angebliche Manipulationen bei den Stimmzetteln zur Bundestagswahl Teil einer russischen Desinformationskampagne sind. Konkret lägen Erkenntnisse vor, die auf "einen Bezug zu der mutmaßlich russischen Kampagne 'Storm 1516' hindeuten, weil die Verbreitungswege sehr ähnlich sind, weil diese Videos sehr ähnlich sind", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, in Berlin. Er bezog sich dabei auf zwei Videos, die in dieser Woche aufgetaucht waren und suggerieren sollten, die AfD werde bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag benachteiligt.
In Leipzig seien in Fake-Videos falsche Stimmzettel gezeigt worden, auf denen die AfD fehlte, sagte der Sprecher. In diesem Fall ermittelt inzwischen das Landeskriminalamt Sachsen. In Hamburg ging es in einem anderen Video um vermeintliche Wahlzettel, auf denen die AfD schon angekreuzt war und die dann in einen Schredder geworfen wurden. Hier hatte sich der Hamburger Landeswahlleiter geäußert, der das in sozialen Netzwerken kursierende Video rasch als Fälschung entlarvte.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte schon vor Monaten vor entsprechenden Einflussoperationen vor allem russischer Geheimdienste und sogenannter Hacktivisten rund um die Bundestagswahl gewarnt.
12:35 Uhr
Karnevalisten dürfen im Kostüm und angetrunken wählen
Bei den Bundestagswahlen am Sonntag kann man "grundsätzlich auch im Kostüm wählen". Das geht aus der "Handreichung für Wahlvorstände zum Umgang mit Auswirkungen von Fastnachts-/Karnevals-/Faschingsveranstaltungen auf die Bundestagswahl 2025" der Bundeswahlleiterin hervor. "Nur wenn das eigene Erscheinungsbild die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet oder öffentliches Ärgernis erregt, kann der Wahlvorstand einschreiten", heißt es in der Handreichung mit mehreren Fragen und Antworten.
Das Papier war von der Bundeswahlleiterin schon im Dezember verteilt worden und ist für jeden Interessierten im Internet zugänglich. Das Schreiben wurde aber erst am Freitag durch einen Bericht des Internetportals "Pioneer" öffentlich breiter bekannt.
"Ist bei Wahlberechtigten durch eine Kostümierung das Gesicht verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese abzunehmen, um die Identität der Person feststellen zu können", heißt es in der Handreichung. Wer da nicht mitmachen will, darf nicht wählen.
https://www.tagesschau.de/newsticker/liv...g-110.html
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