Es gibt im Bundestag keine Auftrag zur Regierungsbildung in dem Sinne. Soweit ich weiß gab es das in einigen Landtagen...
Während der Bundeskanzlerwahl nimmt der Bundespräsident zunächst sein Vorschlagsrecht wahr. De facto bedeutet das, dass der nächste Kanzler schon dann feststehen sollte und durch Hinterzimmerabsprachen geklärt wird. Sollte das nicht der Fall sein, lädt der Bundespräsident eben zu Kaffeerunde ein, in der er klären will, wen er vorschlagen soll.
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass sich ein Parlament nicht auf eine Regierung einigen kann, es ist aber sehr unwahrscheinlich und es gibt in dem Fall wirklich Maßnahmen in unserer Verfassung, um das zu verhindern.
Während der Bundeskanzlerwahl nimmt der Bundespräsident zunächst sein Vorschlagsrecht wahr. De facto bedeutet das, dass der nächste Kanzler schon dann feststehen sollte und durch Hinterzimmerabsprachen geklärt wird. Sollte das nicht der Fall sein, lädt der Bundespräsident eben zu Kaffeerunde ein, in der er klären will, wen er vorschlagen soll.
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass sich ein Parlament nicht auf eine Regierung einigen kann, es ist aber sehr unwahrscheinlich und es gibt in dem Fall wirklich Maßnahmen in unserer Verfassung, um das zu verhindern.