(16.08.2024, 15:34)sonic123 schrieb: Dass man die Steuererklärung dafür selbst machen muss. Und Vorteile hat man doch nur im ersten Jahr, danach doch Steuer vorauszahlen.
(und ich würde mich nicht wohlfühlen mein Geld im Ausland liegen zu haben)
Von der Vorauszahlung kann man sich befreien lassen. Eine Steuererklärung muss ich jedes Jahr abgeben (Mieteinnahmen, Anlage V). Dazu kommt mit IB die Anlage KAP für Kapitalerträge. Hierzu liefert IB einen Steuerbericht, der genau angibt was wo einzutragen ist.
Alternativ nimmt man sich im ersten Jahr einen Steuerberater und macht es dann in den Folgejahren nach gleichem Muster selbst.
Das Thema Ausland kann ich nachvollziehen. Da muss jeder selbst entscheiden.