Mir ist vorher noch was anderes in den Sinn gekommen. Hängt halt davon ab wie gut Du Dich mit
Deiner Mutter verstehst. Beide Häuser verkaufen - ein anderes grösseres - Mehrfamilienhaus oder
EFH mit ELW - kaufen und sie beteiligt sich mit der Finanzierung. Dafür erhält sie lebenslanges
Wohnrecht oder Nießbrauch - letzteres wäre für sie besser wenn sie ins Altenheim oder Plfegeheim
kommt.
Macht vielleicht auch steuerlich sinn. Geht sie ins Heim und Du kassierst die Miete ist das für Dich
steuerlich relevant. Erhält sie die Miete ist das ein Zuschuss zu den Plegekosten die bei ihr steuerlich
wirksam sind. Im Fall der Fälle (hoffentlich noch lange hin) sind Wohnrecht und Nießbrauch nicht
vererbbar - dementsprechend gibt es auch nichts für eine Erbengemeinschaft.
Faierweise müsstest Du dann aber auch die Verantwortung übernehmen, wenn sie ins Heim kommt -
organisatorisch und vielleicht auch zum Großteil finanziell....
Aber war nur so ein Gedanke - wenn solche Konstruktionen in Frage kommen würde ich das
auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprechen - am besten einen der auf Erbrecht spezialisiert
ist....
Jetzt hast Du aber noch das hier geschrieben....
Tor für die Schweiz....
Ok - also in dem Fall könnte sie ja als neue Mieterin bei Dir einziehen - außer sie ist Dir zu laut....
Vielleicht kann sie sich ja auch bei Dir ins Haus einkaufen - gegen Wohnrecht oder Nießbrauch -
Du kannst dann das Geld anlegen oder ins Haus investieren - falls nötig - auch wieder Geschichten
für den Steuerberater....
Deiner Mutter verstehst. Beide Häuser verkaufen - ein anderes grösseres - Mehrfamilienhaus oder
EFH mit ELW - kaufen und sie beteiligt sich mit der Finanzierung. Dafür erhält sie lebenslanges
Wohnrecht oder Nießbrauch - letzteres wäre für sie besser wenn sie ins Altenheim oder Plfegeheim
kommt.
Macht vielleicht auch steuerlich sinn. Geht sie ins Heim und Du kassierst die Miete ist das für Dich
steuerlich relevant. Erhält sie die Miete ist das ein Zuschuss zu den Plegekosten die bei ihr steuerlich
wirksam sind. Im Fall der Fälle (hoffentlich noch lange hin) sind Wohnrecht und Nießbrauch nicht
vererbbar - dementsprechend gibt es auch nichts für eine Erbengemeinschaft.
Faierweise müsstest Du dann aber auch die Verantwortung übernehmen, wenn sie ins Heim kommt -
organisatorisch und vielleicht auch zum Großteil finanziell....
Aber war nur so ein Gedanke - wenn solche Konstruktionen in Frage kommen würde ich das
auf jeden Fall mit einem Steuerberater besprechen - am besten einen der auf Erbrecht spezialisiert
ist....
Jetzt hast Du aber noch das hier geschrieben....
(23.06.2024, 17:34)saphir schrieb: Das ist schade. Wir haben eine Schätzung machen lassen und machen gerade eine Zweite. Deutlich drunter wird nicht verkauft. Ich hab meiner Mutter auch geraten erst umzuziehen und es auzuprobieren und erst wenn alles gut ist zu verkaufen oder wieder zurück in's Haus zu ziehen. Aber Mieter wechseln leider. Meine Mieterin die leise und fast nie da war ist auch gerade ausgezogen.
Tor für die Schweiz....


Ok - also in dem Fall könnte sie ja als neue Mieterin bei Dir einziehen - außer sie ist Dir zu laut....

Vielleicht kann sie sich ja auch bei Dir ins Haus einkaufen - gegen Wohnrecht oder Nießbrauch -
Du kannst dann das Geld anlegen oder ins Haus investieren - falls nötig - auch wieder Geschichten
für den Steuerberater....
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