(01.04.2024, 10:38)Lolo schrieb: Hast du Antwort auf deine Eingabe nicht gesehen:
"Die Lohnsteuer, die monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, basiert zwar auf Schätzungen des zu versteuernden Einkommens, die Werbungskostenpauschale wird dabei aber indirekt berücksichtigt, da die Lohnsteuertabellen, die der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde liegen, bereits Pauschbeträge wie die Werbungskostenpauschale und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag miteinbeziehen."
Nochmal mit meinen Worten: Die Werbungskostenpauschale ist bereits in der Monatssteuertabelle berücksichtigt. Bei der ESt Erklärung wirken nur solche Werbungskosten steuermindernd, die über die bereits verrechnete Werbungskostenpauschale hinausgehen.
Wenn du das aus den ganzen präsentierten Antworten nicht herauslesen kannst, bitte ich dich, es mir einfach zu glauben. Ich weiß es.
Digger willst du mich eigentlich verarschen oder was ist da los?
(01.04.2024, 11:21)vrider73 schrieb: Lolo hat recht.
Lolo will mich in erster Linie verarschen.
(01.04.2024, 12:34)Thomas_B schrieb: Und du liest dann nur den Teil heraus, der zu deiner Meinung passt.
Ich schaue auf die Plausibilität und nicht darauf was meiner Meinung entspricht. Aber genau das macht Lolo, danke für den Hinweis.
Ich geb mir jetzt bestimmt nicht die Blöße und frag in meinem Lohnbüro nach solchen Basic Fragen. Die setzen mich vor die Tür weil die denken ich bin geistig behindert.
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