(28.08.2020, 08:28)cloudatlas schrieb: https://www.tagesschau.de/investigativ/w...z-107.html
"Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Prüfung der Jahresbilanzen könnten sich aus dem Handelsgesetzbuch als auch aus dem Vertrag mit Wirecard ergeben. Voraussetzung wäre ein "falsches Urteil" von EY über die Bilanzen.
Sollte die Wirtschaftsprüfgesellschaft ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt haben, dann wäre die Haftung laut Vertrag mit Wirecard allerdings auf vier Millionen Euro pro betroffener Jahresbilanz beschränkt."