Nur Deutschland. Wir haben eine neue Regelung in der Einkommensteuer die regelt das man ab 2021 pro Jahr nur max. 10.000€ Verluste in Termingeschäften mit Gewinnen in Termingeschäften verrechnen kann. Also mal am praktischen Beispiel eines Optionstraders:
Heute:
Ich handel 50 Put-Credit-Spreads auf irgendwas, also kaufe 50 Puts zu 55.000€ und verkaufe 50 Puts zu 60.000€. Die 50 Long-Puts verkaufe ich am Ende für 10.000€ und die 50 Short-Puts kaufe ich für 11.000€ zurück
Macht 60.000€-55.000€+10.000€-11.000€ = 4.000€ Gewinn. Darauf zahl ich 1.000€ Kapitalertragssteuer.
Ab 2021:
Gewinn des Short Put 60.000€-11.000€=49.000€
Verlust des Long Put: 55.000€-10.000€=45.000€
zu Versteuern: Gewinn 49.000€ - max. ansetzbar Verlust 10.000€ = 39.000€
Darauf zahle ich 25% Kapitalertragssteuer = 9.750€
Ich habe also 4.000€ verdient auf die ich 9.750€ Steuern zahle
"Natürlich" darf ich den übrigen Verlust in Häppchen von 10.000€ in den Folgejahren ansetzen wenn ich da entsprechende Einnahmen aus Termingeschäften habe (und keine neuen Verluste anfallen )
Edit: Schreibfehler + Rechenfehler