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Strom- und Gaspreise
Notiz 

RE: Strom- und Gaspreise

(14.05.2025, 16:13)saphir schrieb: Man betreibt da doch auch eine kleine "Kundenanlage" mit Wärmeverteilnetz und will i.d.R. Gas aus der Fernleitung immer dann wenn man es braucht.

Für diesen Zweck sind einzig und allein Inselanlagen sinnvoll. Auf das Gasnetz kann man getrost verzichten.
Notiz 

RE: Strom- und Gaspreise

(14.05.2025, 17:21)Lolo schrieb: Für diesen Zweck sind einzig und allein Inselanlagen sinnvoll. Auf das Gasnetz kann man getrost verzichten.

Hmm, ist doch usus, Zentralheizung mit Erdgasanschluss im Keller versorgt diverse Wohn-/Kundeneinheiten.  Wonder

Netz/Erdgas - lokale Heizung - Wärme wird erzeugt - und über das lokale Heizungsnetz an den Kunden weitergeleitet. 

Es heisst im Artikel:
Zitat:Und genau das wird bei vielen Kundenanlagen jetzt höchstwahrscheinlich passieren: Der Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sagen: Wer vor Ort Strom produziert und weiterverkauft, betreibt keine Kundenanlage, sondern ein Stromnetz und muss Netzgebühren verlangen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unt...z-100.html
Wo ist der Unterschied zur Heizung?

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RE: Strom- und Gaspreise

Der eine produziert Strom mit eigenen Ressourcen, z.B. EE und muss bei Nutzung des öffentlichen Netzes Gebühren zahlen.
Der andere produziert Wärme mit aus einem öffentlichen Netz angelieferten Ressourcen und ist natürlich in der gleichen Situation.
Wenn er aber Wärme aus eigenen Ressourcen (Holz, Hackschnitzel, Pellets, Öl, Flüssiggas...) erzeugt und nur ein privates Verteinetz nutzt, warum und an wen sollte er dann Netzgebühren zahlen??
Das gleiche gilt für den Stromerzeuger mit einem Inselnetz.
Notiz 

RE: Strom- und Gaspreise

Ich glaub es geht darum, dass der Betreiber so einer "Kundenanlage" unter die Auflagen fällt unter die auch ein Netzbetreiber fällt. Also tatsächlich ob das ganze eine Netz- oder eine Kundenanlage ist.

Ob das ganze als Insel betrieben werden kann oder nicht scheint nicht das Thema. Ich weiss, dass wird immer wieder argumentiert. Und tatsächlich ist der Ausgangspunkt, dass der örtliche Netzbetreiber den Anschluss verwehrt hat. Es geht also weniger um die Gebühren, sondern die kompletten Auflagen die ein Netzbetreiber zu erfüllen hat. 

Es scheint aber so zu sein, dass wenn der örtliche Netzanbieter anschliesst, es keine Rückwärtsabwicklung geben muss. Sondern dass der örtliche Netzbetreiber zum Anschluss nicht gezwungen werden kann. Vielleicht hab ich Glück und wir bekommen weiterhin so günstig unseren Strom.

Ich versteh nicht so ganz warum es dir ein Anliegen ist, dass da jemand erhöhten Auflagen/Kosten ausgesetzt ist?


Zum Fall selbst bin ich auf weitere Infos gestossen. Erstmal der BGH:

Zitat:Bundesgerichtshof zur Frage der Einordnung einer Energieanlage als von den Pflichten eines Netzbetreibers befreite Kundenanlage

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum13.05.2025

Nr. 095/2025

Beschluss vom 13. Mai 2025 - EnVR 83/20

...

Art. 2 Nrn. 28 und 29 sowie die Art. 30 bis 39 der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der ein Unternehmen, das anstelle des bisherigen Verteilernetzes eine Energieanlage einrichtet und betreibt, um mit in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem Strom mit einer jährlichen Menge an durchgeleiteter Energie von bis zu 1 000 MWh mehrere Wohnblöcke mit bis zu 200 Wohneinheiten zu versorgen, wobei die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Energieanlage von den Letztverbrauchern getragen werden, die Mieter dieser Wohneinheiten sind, und dieses Unternehmen den erzeugten Strom an diese Verbraucher verkauft, sofern diese Anlage dazu dient, Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung weiterzuleiten, um sie an Kunden zu verkaufen und keine der in dieser Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen oder Freistellungen von diesen Verpflichtungen anwendbar ist, nicht den Verpflichtungen eines Verteilernetzbetreibers unterliegt.


Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.

Die hier in Streit stehenden Leitungsanlagen sind nicht als Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG an das Verteilernetz anzuschließen. Die Vorschrift ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass eine Kundenanlage nur dann gegeben ist, wenn sie kein Verteilernetz im Sinn von Art. 2 Nr. 28 der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie darstellt. Die Leitungsanlagen der Antragstellerin sind aber Verteilernetze in diesem Sinn. Sie dienen der Weiterleitung von Elektrizität, die zum Verkauf an Endkunden durch die Antragstellerin bestimmt ist. Damit können sie nicht von den für die Regulierung der Netze geltenden Vorschriften ausgenommen werden.
...

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedD...25095.html


Also erst mal, find ich es irre, einen Bandwurmsatz mit mehrfachen Verneinungen über 10 Zeilen zu formulieren. Aber gut. Noch interessanter ist der Zweite Teil. Denn hier wurde festgestellt, dass der Art.2 Nr.28  Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie den Begriff des Netzes gar nicht definiert:

Zitat:Der BGH sieht offenbar die Möglichkeit, die Regelungen zur Kundenanlage richtlinienkonform auszulegen. Voraussetzung für die Annahme einer Kundenanlage ist danach, dass es sich nicht um ein Verteilernetz im Sinne von Art. 2 Nr. 28 Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie handelt. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie definiert allerdings nur den Begriff der Verteilung (Transport von Elektrizität über Verteilernetze zur Belieferung von Kunden), nicht aber den Begriff des Netzes. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH in den Entscheidungsgründen Hinweise darauf gibt, wie nicht regulierungsbedürftige Gebäudeanlagen von Netzen im Sinne der Binnenmarktrichtlinie abzugrenzen sind.
https://www.ebnerstolz.de/de/unser-angeb...89088.html
Die Lösung könnte in der Überarbeitung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie liegen:


Zitat:Lösungsmöglichkeiten

Es ist unbestritten, dass dezentrale Gebäude- und Quartierskonzepte einen wichtigen Beitrag zum Umbau der Energieversorgung leisten können. Diese Konzepte dürfen nicht durch eine überbordende Regulierungsbürokratie verhindert werden. Es wäre daher wünschenswert, wenn in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie selbst verbindlich geregelt würde, anhand welcher Kriterien der Abgrenzung von nicht Regulierung bedürftigen Gebäudeanlagen zu regulierungsbedürftigen Netzen zu erfolgen hat. Die Bundesregierung sollte sich bei der EU-Kommission zügig für eine entsprechende Regelung stark machen. Entsprechende Anregungen von Seiten der Verbände gibt es bereits.

Art.2 Nr.28  Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie:
Zitat:„Verteilung“ den Transport von Elektrizität mit Hoch-, Mittel- oder Niederspannung über Verteilernetze zur Belieferung von Kunden, jedoch mit Ausnahme der Versorgung;
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...32019L0944

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RE: Strom- und Gaspreise

Da haben wir uns völlig falsch verstanden.
Jeder, der ein funktionsfähiges Inselnetz zustande bringt, muß hochgradig belohnt werden.
Wer als Puffer ein öffentliches Netz benötigt (sei es zum Einspeisen überschüssiger Energie oder zum Bezug dringend benötigter Energie), muß auch an den Kosten des Netzes beteiligt werden.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Es ist Mittwoch Nacht, nach dem Stammtisch.
Hochgelobt sei der alte Öltank und das Holz vom heimischen Wald!
Notiz 

RE: Strom- und Gaspreise

Danke für deine späte Antwort.  Kann sein, wir haben etwas aneinander vorbei geredet.

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RE: Strom- und Gaspreise

Mehr Einsatz von Kohlekraftwerken geplant.
Zitat:Deutschlands stille Reserven – diese Idee kann das akute Strompreis-Problem lösen

Von Daniel Wetzel Wirtschaftsredakteur
Veröffentlicht am 31.03.2025

Kohlekraftwerke wurden aus Klimaschutzgründen weitgehend von der Stromversorgung im Land ausgeschlossen. Nun will Schwarz-Rot diese Reserven nutzen, um die Strompreise in Spitzenzeiten zu dämpfen. Ein Kraftwerksbetreiber rechnet vor, welch mildernder Effekt sich ergeben könnte.
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Die neue Regierungskoalition will den Strompreis rasch um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde drücken. In der Arbeitsgruppe Klima und Energie von Union und SPD herrscht darüber bereits Einigkeit. Die Frage ist nur: wie?
Als Mittel zum Zweck stehen bislang nur zwei Maßnahmen im Fokus der Diskussion: die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und ein Bundeszuschuss zu den Netzentgelten. Doch ob beides für die Fünf-Cent-Minderung ausreicht, ist zweifelhaft.

Deshalb haben sich Union und SPD auf einen dritten Mechanismus verständigt. Und der hat das Zeug dazu, schnell Kostendruck vor allem von der Industrie zu nehmen. Die deutsche Reserve an Kohlekraftwerken, so die Idee, soll künftig nicht nur vor Blackout schützen, sondern künftig auch helfen, Strompreisspitzen zu kappen.

„Ein größeres Energieangebot dient der Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten“, heißt es im entsprechenden Kapitel des Entwurfs des Koalitionsvertrages, der an die Medien durchsickerte: „Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.“ Anders als viele andere Maßnahmen steht die Aussage nicht in eckigen Klammern und das heißt: CDU/CSU und SPD sind sich über dieses Instrument einig.

Der scheinbare Rückfall in die Kohleverstromung dürfte zu einem Aufschrei bei den Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Klimaschutz führen. Und nicht nur dort: Auch Deutschlands größter Kraftwerksbetreiber RWE äußerte sich zuletzt kritisch über den Plan, Kohlekraftwerke zum Preisdrücken zu verwenden. Doch die Kritik kann nicht in jedem Punkt überzeugen.

Schon aus Verbrauchersicht sind die ungenutzten Kraftwerksreserven ärgerlich. Die deutsche Wirtschaft kollabiert unter dem Druck der Energiekosten, Fabriken schließen, Fertigung wird ins Ausland verlagert: Auf der anderen Seite stehen Stromerzeuger ungenutzt in der Landschaft herum, obwohl sie die Preise deutlich senken könnten.
Steag-Vorschlag für Reservekraftwerke

Es handelt sich um eine ansehnliche Flotte von Kraftwerken mit insgesamt 8,5 Gigawatt Leistung, die derzeit nicht am Strommarkt teilnehmen dürfen und in die Reserve verbannt sind. Steinkohlekraftwerke machen dabei mit 6,3 Gigawatt den Löwenanteil aus. Der Rest sind vor allem Gas- und ein paar Ölkraftwerke.

Ihr Einsatz ist laut „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ aus Klimaschutzgründen verboten. Doch wurden die Betreiber von der Bundesnetzagentur verpflichtet, die Anlagen ständig betriebsbereit zu halten – weil man Wind- und Solarstrom-Produzenten allein nicht zutraut, Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Der Essener Kraftwerksbetreiber Steag hat nun einen Vorschlag für einen besseren Einsatz der Anlagen gemacht, der es augenscheinlich in das Koalitionspapier geschafft hat. Die Idee: Wann immer der Strompreis an der Börse im sogenannten Day-Ahead-Markt eine gewisse Schwelle überschreitet, dürfen die Kohlekraftwerke zurück ans Netz und am Marktgeschehen teilnehmen. Das würde die Stromspitze sofort wieder eindämmen.

Mit dieser Idee würde ein akutes Problem der Stromversorgung in Deutschland rasch abgemildert. Denn starke Schwankungen des Strompreises sind immer häufiger zu beobachten, seit wetterabhängige Wind- und Solaranlagen den Energiemarkt bestimmen. In einer winterlichen „kalten Dunkelflaute“, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, kann der Börsenstrompreis durchaus von „normalen“ 60 auf über 900 Euro pro Megawattstunde katapultiert werden.

....

https://archive.is/W9F0Z#selection-2667.0-2699.14

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Kinder wollen nicht wie Fässer gefüllt, sondern wie Fackeln entzündet werden.
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RE: Strom- und Gaspreise

(11.05.2025, 10:25)saphir schrieb: Bei der eigentlichen Quelle liegt nach meiner Kenntnis noch keine Information vor.

Immer noch nichts. Das deutet darauf hin, dass es sich um inhärentes chaotisches Verhalten handelt, was solche komplexen nichtlinearen Systeme leider haben. Da kann man sich totsuchen, welcher Schmetterlingsschlag jetzt ursächlich war, das lässt sich nicht rekonstruieren. 

(11.05.2025, 10:25)saphir schrieb: Spekuliert wird dass es so dazu kam: Die Frequenzschwankungen in Spanien werden mit +-5% der 50Hz toleriert, darunter kann es zu Kaskadenabschaltungen kommen, was passiert ist. Spekuliert wird, dass durch viel EE mehr Frequenzschwankungen erzeugt werden und nach Ausfall grösserer Mengen an PV-Anlagen die Schwankung über die 5% anstieg.

Die Frequenzschwankungen verschwanden allerdings kurz vor dem Blackout, das Netz war nach klassischer Sichtsweise wieder gut ausgeregelt.


(11.05.2025, 10:25)saphir schrieb: Was mir unklar ist: Warum die konventionellen Großanlagen nicht auf z.B. +-10% nachgebessert wurden, wenn es schon im Regelbetrieb zu größeren Schwankungen kommt. Warum die restlichen EE-Anlagen nicht so konstruiert sind, dass sie die Frequenz stärker stützen. Z.B. durch variable Blinleistung.

Ein Grundproblem könnte auch die geringe Redundanz im spanischen Stromnetz sein und die mangelnde Fähigkeit eines "Brownouts", also abwerfen einzelner Stromabschnitte, sein.

Vermutlich gibt es Lösungen/Besserungsmöglichkeiten auch abseits der Schwungmasse durch Großkraftwerke. Ich bin gespannt.

Ja, das hätte man mal alles rechtzeitig machen können und die Regelenergie der Schwungmassen kann man auch elektronisch mit Akkus simulieren, die saubere Lösung wäre allerdings, auf Gleichstromnetze umzustellen.
Die dicken 380KV Überlandtrassen werden ohnehin als DC gebaut und die Endverbraucher sind auch fast alle DC. Ebenso die Erzeuger wie Solarzellen und Windturbinen, die mit Inverter arbeiten müssen. Die 50/60Hz Wechselspannungsnetze enstanden ja nur aus historischen Gründen.

Inselgleichstromnetze kann man innerhalb von Sekunden nach einem Stromausfall hochfahren und verbinden; wenn man zusätzlich noch Frequenz synchronisieren muss, ist das wesentlich komplizierter und dauert Stunden, wie man in Spanien gesehen hat. Es ließen sich auch wesentlich leichter Verbraucher priorisieren, so dass sich Warmwasserbereiter bei zu geringer Spannung erst gar nicht einschalten. Ohne diese "netzdienlichen Lasten" (Achtung: Euphemismus!) wird das ganze niemals bezahlbar funktionieren.
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RE: Strom- und Gaspreise

Intressant. Denkst du DC-Netze wären eine praktikabel Lösung? Du bist doch ein EE?  

Zur Ursachenforschung: in meiner  persönlichen Erfahrung sitzen bei den TSOs kompetente Leute. Das ist ein hochpolitisches Thema. Bevor ENTSO-E sich da nicht zu äußert, gibt es für mich noch keine offizielle Position (https://www.entsoe.eu/publications/black...-blackout/). Im Juli ist das letzte Meeting. 

Ich bin kein Experte für Power-Systems. Ich denke aber, dass deine "chaos-theoretische" Betrachtung durchaus zutrifft. Ich hatte schon Probleme (Kommunikationsnetzwerke und Verteiltes Rechnen), die waren deutlich weniger komplex, deterministischer und unabhängiger von externen Einflüssen als Stromnetze...und da war es trotz wochenlanger post-mortems, Druck vom Vorstand und  Versuchen das Problem zu reproduzieren...und irgendwie Ergebnislos. 

Wer ist "schuld", wenn irgendwas nicht monokausal ist? Wenn man eh nur empirisch Phänomene beobachten kann? 


Was ich mich doch Frage: kann ich mit Simulationen das Phänomen reproduzieren? Meinem Verständnis nach, sind die Netz Simulationen relativ akkurat?

Zu Inertia und Reactive Power....das ist ja schon lange angedacht. Und ich glaube 2026 kommt ein Markt für Inertia. Und ich denke auch für Kaltstart Kappa.

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Forum-Besserwisser und Wissenschafts-Faschist
Notiz 

RE: Strom- und Gaspreise

(22.06.2025, 13:43)Thomas_B schrieb: Immer noch nichts. Das deutet darauf hin, dass es sich um inhärentes chaotisches Verhalten handelt, was solche komplexen nichtlinearen Systeme leider haben. Da kann man sich totsuchen, welcher Schmetterlingsschlag jetzt ursächlich war, das lässt sich nicht rekonstruieren. 


Die Frequenzschwankungen verschwanden allerdings kurz vor dem Blackout, das Netz war nach klassischer Sichtsweise wieder gut ausgeregelt.



Ja, das hätte man mal alles rechtzeitig machen können und die Regelenergie der Schwungmassen kann man auch elektronisch mit Akkus simulieren, die saubere Lösung wäre allerdings, auf Gleichstromnetze umzustellen.
Die dicken 380KV Überlandtrassen werden ohnehin als DC gebaut und die Endverbraucher sind auch fast alle DC. Ebenso die Erzeuger wie Solarzellen und Windturbinen, die mit Inverter arbeiten müssen. Die 50/60Hz Wechselspannungsnetze enstanden ja nur aus historischen Gründen.

Inselgleichstromnetze kann man innerhalb von Sekunden nach einem Stromausfall hochfahren und verbinden; wenn man zusätzlich noch Frequenz synchronisieren muss, ist das wesentlich komplizierter und dauert Stunden, wie man in Spanien gesehen hat. Es ließen sich auch wesentlich leichter Verbraucher priorisieren, so dass sich Warmwasserbereiter bei zu geringer Spannung erst gar nicht einschalten. Ohne diese "netzdienlichen Lasten" (Achtung: Euphemismus!) wird das ganze niemals bezahlbar funktionieren.

Interessant, dass nach dem Duell Edison vs. Tesla nun wieder DC, zumindest teilweise, die Nase vorn hat.

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