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Normale Version: Steuern beim Broker im Ausland
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Das lässt sich beruflich nicht anders klären.
Oder ich enganiere eine Sekretärin die meine Post studiert und ggf weiter leitet.

Das ich aufgefordert werde einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen, dass war bisher auch nie vorgekommen.
Das Finanzamt verlangt von dir garantiert keinen Lohnsteuerjahresausgleich sondern höchstens eine Einkommensteuererklärung.
Und für das vorletzte Jahr Jahren ist das ja auch nicht besonders verwunderlich. Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sollten auch ohne besondere Post vom Finanzamt bekannt sein.
Nur so am Rande, gibts in DE keine Möglichkeit soetwas elektronisch abzuwickeln? Würde zumindest dein Fristenthema lösen...
(01.01.2023, 23:13)Lolo schrieb: [ -> ]Das Finanzamt verlangt von dir garantiert keinen Lohnsteuerjahresausgleich sondern höchstens eine Einkommensteuererklärung.

Vokabelei. Ja hast recht.

(01.01.2023, 23:13)Lolo schrieb: [ -> ]Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sollten auch ohne besondere Post vom Finanzamt bekannt sein.

Ich bin nicht zur Einkommenssteuerklärung verpflichtet solange ich nicht aufgefordert werde.
Warum ich jetzt aufgefordert werde weiß ich nicht.
Bisher habe ich immer Rückzahlungen erhalten. Mehr als die Pauschale kann ich aber auch nicht geltend machen.

(01.01.2023, 23:20)terminus schrieb: [ -> ]Nur so am Rande, gibts in DE keine Möglichkeit soetwas elektronisch abzuwickeln? Würde zumindest dein Fristenthema lösen...

Ich habe gute Erfahrung mit dem WISO Programm gemacht.
Aber die Aufforderung kommt ganz Old School per Post mit der Kutsche.
(01.01.2023, 23:31)Vahana schrieb: [ -> ]Ich bin nicht zur Einkommenssteuerklärung verpflichtet solange ich nicht aufgefordert werde.

Doch, bist du, sobald du unversteuerte Einnahmen hast oder haben könntest.

Erklären kannst du elektronisch über Elster, oder wie du es schon gemacht hast über das Wiso Programm, dass letztlich auch Elster nutzt. Warum das Finanzamt immer nur per Post kommuniziert erkläre ich mir dadurch, dass über diesen Weg per Gesetz ein Zustellung erfolgt ist, und damit rechtsfest ist. Für den elektronischen Weg gilt das nicht.
Also, ich bekomme in AT sämtlichen Input in das online Portal + ggf. Mail, dass etwas dort im Postfach liegt.
Muss allerdings auch dazusagen, dass ich bisher noch keine proaktive Aufforderung zu einem Steuerausgleich bekommen habe (aber bei diversen Bescheiden ist das so gelaufen).
Bin damit eigentlich ganz zufrieden…
(02.01.2023, 10:25)TomJoe schrieb: [ -> ]Doch, bist du, sobald du unversteuerte Einnahmen hast oder haben könntest.

Die letzten 2 Jahrzehnte habe ich immer solange gewartet bis 4 Jahre voll waren und die habe ich dann zusammen abgegeben.
War nie ein Problem.

Wenn man zum Beispiel eine Pauschale abziehen lässt, dann muss man die Erklärung fristgerecht abgeben. Sonst nicht.

Nochmal die Frage: Gibt es ausländische Broker die mit der deutschen Steuer harmonieren?
Die Kapitalertragssteuer/Abgeltungssteuer ist Teil der dt. Einkommenssteuer und ausländische Broker führen sie nicht ab. Dazu fehlt es an den juristischen Grundlagen und wäre den Brokern sicher auch viel zu aufwendig.

Bitte nicht mit Quellensteuern oder Transaktionssteuern verwechseln. Diese Steuern sind an das Finanzinstrument gebunden und müssen vom Broker oder den Verwahrstellen direkt bezahlt werden. Der Kunde bekommt das dann in Rechnung gestellt bzw. in der Abrechnung ausgewiesen.
Ok schade.
Bei IB zum Beispiel wirkt es ja schon fast wie ein Deutscher Ableger. Hätte ja sein können das dort die Steuer abgeführt wird.
(02.01.2023, 17:57)Vahana schrieb: [ -> ]... Nochmal die Frage: Gibt es ausländische Broker die mit der deutschen Steuer harmonieren? ...
konkrete Antwort: nein, kenne keinen ausländischen Broker der das so macht. Bin bei Interactive Brokers und Schwab International und deren Reports kann man nicht ungeprüft übernehmen.
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