Trading-Stocks.de

Normale Version: welcher Verlustverrechnungstopf bei Währungsspekulation?
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3

Fundamentalist

(27.01.2021, 14:03)jf2 schrieb: [ -> ]Ja, abhängig von der Höhe der Summen und wenn man mit der Brokersicherheit zufrieden ist. Und Trading (Spekulation) auch.

Ich weis nicht.
Da stehst du doch mit deinem persönlichen Steuersatz in der Schuld.
Während sich das über ein Differenzgeschäft auch mit Abgeltungssteuer
erledigen lässt.

Da zahlt man dann ja bei Gewinnen knapp 100% mehr Steuern. Wonder

frank

Wieso sollte man knapp 100% Steuer zahlen müssen??
Das verstehe ich nicht.

Zitat:"Und die Minuszinsen sind ja nach deren Meinung mit der Abgeltungssteuer abgegolten!"

Das verstehe ich nicht.

Da bei diesen Forex-Trades keine Abgeltungssteuer gilt, sind die Minuszinsen auch nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten!


Vielleicht kann man die Sollzinsen und Strafzinsen auf die Devisen als (Werbungs-) Kosten bei Währungsspekulationen geltend machen. Weiß das hier jemand?

Ich dachte es gibt hier viele Leute, die bei Interactive Brokers mit Währungen spekulieren. Daher müssten ja einige Leute damit schon Erfahrungen haben.

Fundamentalist

(28.01.2021, 15:42)frank schrieb: [ -> ]Wieso sollte man knapp 100% Steuer zahlen müssen??
Das verstehe ich nicht.

100% mehr Steuern heist nicht 100% Steuer

also: Differenzgeschäft=Spekulation=Kapitalertragssteuer

= Abgeltungssteuer =25,X% Steuer

Währungen hin und herschieben = persönlicher Spitzensteuersatz
= 45% Steuer

45%/25,X% = 180%
180% ist knapp 100% mehr als die 100% der Kapitalertragssteuer?

Na gut!
Dann sinds halt nur 80% Biggrin
(28.01.2021, 15:42)frank schrieb: [ -> ]Zitat:"Und die Minuszinsen sind ja nach deren Meinung mit der Abgeltungssteuer abgegolten!"

Das verstehe ich nicht.

Na früher, als man seine Spekulationsgewinne noch mit dem persönlichen Steuersatz versteuern musste, konnte man die Zinsen die man für Investitionskredite bezahlte noch absetzen!

Das darf man ja seit der Kapitalertragsteuer so wenig wie Reiskosten zu Hauptversammlungen absetzen.
Die Werbungskosten sind mit dem verminderten Steuersatz von 25% für das Finanzamt abgegolten!

frank

Aber die Abgeltungssteuer gilt ja gerade nicht bei Währungsspekulation.
Daher die Frage, ob man die Strafzinsen auf die Währungen von der Steuer absetzen kann???
(und die Sollzinsen für die geliehene Währung)
(28.01.2021, 15:42)frank schrieb: [ -> ]Wieso sollte man knapp 100% Steuer zahlen müssen??
Das verstehe ich nicht.

Zitat:"Und die Minuszinsen sind ja nach deren Meinung mit der Abgeltungssteuer abgegolten!"

Das verstehe ich nicht.

Da bei diesen Forex-Trades keine Abgeltungssteuer gilt, sind die Minuszinsen auch nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten!


Vielleicht kann man die Sollzinsen und Strafzinsen auf die Devisen als (Werbungs-) Kosten bei Währungsspekulationen geltend machen. Weiß das hier jemand?

Ich dachte es gibt hier viele Leute, die bei Interactive Brokers mit Währungen spekulieren. Daher müssten ja einige Leute damit schon Erfahrungen haben.

Die Argumentation des Finanzministeriums ist auch eine etwas andere. Minuszinsen sind keine Zinsen sondern eine Gebühr, und alle Gebühren sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Das gilt auch für ganz ordinäre Bankkonten.

Fundamentalist

(31.01.2021, 18:29)TomJoe schrieb: [ -> ]Die Argumentation des Finanzministeriums ist auch eine etwas andere. Minuszinsen sind keine Zinsen sondern eine Gebühr, und alle Gebühren sind mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Das gilt auch für ganz ordinäre Bankkonten.

Jup bei Kapitalerträgen!
(und zur Finnzierung von Krediten für Kapitalerträge)
Aber da sie ja Währungsgewinne nicht als Kapitalertrag sehen,
(sondern diese mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind)
könnte man da auch mal nen Musterprozess führen!
Seiten: 1 2 3