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Normale Version: welcher Verlustverrechnungstopf bei Währungsspekulation?
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frank

Es gibt doch viele Leute, die Forex traden.
In welcher Zeile geben die denn Ihre Gewinne und Verluste aus FOREX in der Steuererklärung an?
Und inwiefern kann man Gewinne und Verluste aus Forex verrechnen? Verlustverrechnungstöpfe?
Wenn Forex-Handel mit Devisen (Spotmarkt), dann Steuern auf Gewinne zum pers. Steuersatz via Anlage SO mit Freigrenze von glaube ich 600 Euro (= Private Veräußerungsgeschäfte).
Wenn Forex-Handel via CFD, dann Abgeltungssteuer und Verrechnungstopf Allgemein (= Kapitalerträge).

Aber nochmal: Bin kein Steuerberater und empfehle dazu Expertenrat einzuholen.

Fundamentalist

(25.01.2021, 01:29)jf2 schrieb: [ -> ]2$ + nen absoluten Mini-Spread, wir sind ja hier nicht bei etoro oder Commerzbank  Irony

Würdest du auf diesem Weg in Währungen investieren?

frank

Zitat:"
Wenn Forex-Handel mit Devisen (Spotmarkt), dann Steuern auf Gewinne zum pers. Steuersatz via Anlage SO mit Freigrenze von glaube ich 600 Euro (= Private Veräußerungsgeschäfte)."

Kann man dann Gewinne und Verluste miteinander verrechnen aus Forex Trades?

Fundamentalist

https://www.aktienkaufen.com/devisenhand...r/#Absatz1

Du ziehts deine Verluste von deinen Gewinnen ab und gibst dann nur die Differenz bei der Steuererklärung an!
(25.01.2021, 16:32)Fundamentalist schrieb: [ -> ]Würdest du auf diesem Weg in Währungen investieren?

Wenn Du amerikanische Aktien bei IB hast, ist das zwangsläufig.

Beim Kauf Kurs A, beim Verkauf Kurs B und die Differenz erscheint unter Währungsgeschäfte.
Jedenfalls wenn Dein Konto auf eine andere Währung läuft.
(Bei deutschen Banken wird das wohl gleich rausgerechnet, aber mit miesen Wechselkursen.)

Ich geb's in der EkSterklärung immer unter sonstige Einkünfte in der Anlage KAP an.

Ansonsten habe ich beim letzten großen Downmove des € mein freies Geld in $ getauscht
und vor ein paar Monaten komplett zurück in €. "Investieren" ist das falsche Wort. Ich würde
es "Geld bewahren" nennen.

frank

(25.01.2021, 20:20)Fundamentalist schrieb: [ -> ]https://www.aktienkaufen.com/devisenhand...r/#Absatz1

Du ziehts deine Verluste von deinen Gewinnen ab und gibst dann nur die Differenz bei der Steuererklärung an!

danke.

Was ist mit den Soll-Zinsen, die ich bezahlen muss, um mir die Währungen zu leihen, um damit zu spekulieren? Kann ich diese Kosten absetzen?

Beispiel:
Ich leihe mir von Interactive Brokers 1 Mio US-Dollar und tausche die in Euro um.
Dann bezahle ich bei IB Sollzinsen auf die 1 Mio USD und auch noch Strafzinsen auf die 1 Mio Euro.
Kann ich diese Soll-Zinsen und die Strafzinsen mit den Gewinnen verrechnen (Werbungskosten)?
Weil die Zinsen müssen ja zwingend bezahlt werden, um mit den Währungen zu spekulieren.

Da die Abgeltungssteuer hier nicht gilt, müsste man die Zinsen doch als Kosten geltend machen können, oder?
Zinskosten sind soweit ich weiß nur steuerlich absetzbar für Unternehmen und privat nur bei Immobilienfinanzierungen.
Ansonsten geht es als Privatperson nur über Umwege im CFD Handel, dort landen die Zinkosten im allgemeinen Verlusttopf und können mit Gewinnen aus Dividenden und Verkäufen verrechnet werden.

Beim Handel mit Währungen in Cash sind die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Das sollte auch gelten für den Fall das du bei deinem Broker die Währung umstellst.
Verluste landen in keinem Verlusttopf.
Die letzten beiden Fälle müssen (theoretisch!) mit der Steuerabrechnung gemacht werden wenn vor der Jahresfrist verkauft wird. Da hört es aber auch bei mir auf.

Wenn du vom Dollar überzeugt bist kannst du auch Dollar Aktien kaufen.
Damit würdest du auch das Inflationsthema erschlagen und hättest insgesamt einen positiven Erwartungswert.
(25.01.2021, 16:32)Fundamentalist schrieb: [ -> ]Würdest du auf diesem Weg in Währungen investieren?

Ja, abhängig von der Höhe der Summen und wenn man mit der Brokersicherheit zufrieden ist. Und Trading (Spekulation) auch.

Fundamentalist

(26.01.2021, 23:04)frank schrieb: [ -> ]Da die Abgeltungssteuer hier nicht gilt, müsste man die Zinsen doch als Kosten geltend machen können, oder?

Hmm...
Deine Logik versteh ich schon.
Aber  da würde ich dann doch mal einen Steuerberater fragen!

Könnte nämlich sein, dass das Finanzamt die Zinsen
wieder den Kapitalerträgen b.z.w. Verlusten zuordnet.

Und die Minuszinsen sind ja nach deren Meinung mit der Abgeltungssteuer abgegolten!
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