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Normale Version: Verluste in der Steuer verrechnen
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(17.11.2020, 21:04)muchmoney schrieb: [ -> ]Für Aktien gilt es doch schon seit 2020, die Verlustbegrenzung von 10.000 Euro. Ab 2021 gilts für alles andere auch.

Hab ich was verpasst?
Ich dachte die Grenze gilt nur für Optionshandel usw. (Wenn sie denn kommt)

Oder was meintest du?

Taxadvisor

Die Begrenzung auf TEUR 10 gilt in 2020 für alle Totalausfälle. An 2021 soll dann zusätzlich für alle Verluste aus Termingeschäften eine jährliche Begrenzung auf TEUR 10 gelten. Verluste die höher sind, können nur vorgetragen und jährlich mit TEUR 10 verrechnet werden, bei TG-Verlusten ab 2022 allerdings nur mit TG-Gewinnen. Derzeit wird aber ja auch noch über die Abschaffung verhandelt.

Gruß
Taxdvisor
Danke. So schnell sind falsche Informationen in die Welt gesetzt.
(17.11.2020, 23:47)Taxadvisor schrieb: [ -> ]Die Begrenzung auf TEUR 10 gilt in 2020 für alle Totalausfälle. An 2021 soll dann zusätzlich für alle Verluste aus Termingeschäften eine jährliche Begrenzung auf TEUR 10 gelten. Verluste die höher sind, können nur vorgetragen und jährlich mit TEUR 10 verrechnet werden, bei TG-Verlusten ab 2022 allerdings nur mit TG-Gewinnen. Derzeit wird aber ja auch noch über die Abschaffung verhandelt.

Gruß
Taxdvisor

Das heißt, wenn ich eine Aktie mit 1Cent ausbuche bleibt alles normal? Auch wenn der Verlust >10.000€ liegt?
Bei beispielsweise 15.000€ Totalverlust wären 10.000€ im Verlusttopf und 5.000€ verpufft?

Ist mir ehrlich gesagt neu.
Wie heißt das Gesetz?

Taxadvisor

Ausbuchen ist Totalverlust, Verkauf zu einem Cent ist kein Totalverlust. Ob das auch gilt, wenn der Erlös die Kosten nicht übersteigt, bleibt nochmal abzuwarten, das BMF-Schreiben ist ja bereits mehrfach angekündigt. Dann würden aber Verkäufe, bei denen der Erlös die Kosten nicht übersteigt u.U. auch als Totalverlust gewertet und nur eingeschränkt verrechnbar sein. In der Vergangenheit hat sich das Finanzamt ja entgegen BFH reglemäßig geweigert, den verlust überhaupt anzuerkennen.

Gruß
Taxadvisor

Honnete

Steuerberatung darf hier in Deutschland nur der Steuerberater machen.
Bevor du dafür Geld ausgibst, nutze dein Auskunftsrecht gegenüber der Behörde.
(17.11.2020, 23:15)bimbes schrieb: [ -> ]ist doch nur bei Totalausfall, oder?   Wonder

nach meinem privaten Kenntnisstand Nov.20

Verrechnung der Gewinne/Verluste (G/V) von Transaktion
mit mehreren Depots bei Banken/Brokern für Privat-Investoren:

Bank-Intern -> Topf Aktien oder Topf Sonstige (Divi,OS,Zertifikate,ETF,CFD,...)

a) Bank A Depot1: verrechnet Aktiengewinne/Verluste im Topf Aktien
--> danach Ausstellung d. Jahres Steuerbescheinigung d. Bank A
--------------------------------------------------------------------------------------
b) Bank A Depot2,..3...verrechnet Aktiengewinne/Verluste im Topf Aktien
(bei Vorliegen eines unbefristeten Freistellungsauftrages mit Null €)
--> und verrechnet die Aktien Töpfe der Depots 1,2,3..
--> vor Ausstellung der Jahresbescheinigung
--------------------------------------------------------------------------------------
10.000 € Regelung gilt bei der internen Verrechnung der Aktien-Töpfe (noch) nicht
(gibt es schon andere Informationen ? )
--------------------------------------------------------------------------------------
Laufzeit der Bank internen Aktien-Töpfe (derzeit) unbeschränkt
--------------------------------------------------------------------------------------
Die Laufzeit der vom FA ausgestellten Verlustbescheinigung mit Begrenzung auf 10 K€ Verrechnung hat "generationsübergreifende"  Laufzeit, abhängig von der Höhe d. Verluste > 100 K€ ~ 10 Jahre
--------------------------------------------------------------------------------------
>>>manchmal rechnet sich auch eine GmbH(*) für eigene Depot Verwaltung zu etablieren<<<

eigene Verwaltung --> kostenlos
fremde Verwalter ---> ~ 1...1.5% p.a und  ~ 10 % v. Gewinn (Zuwachs) + jeweils MWSt
--> AVG / Grüner & F. /etc....

konnte ich das Thema treffen Wonder
(17.11.2020, 21:04)muchmoney schrieb: [ -> ]Für Aktien gilt es doch schon seit 2020, die Verlustbegrenzung von 10.000 Euro. Ab 2021 gilts für alles andere auch.

Nur für Totalverluste aus Aktien, nicht für "normale" Verluste aus Aktien. Die sind weiterhin normal unterjährig verrechenbar.

horst

(18.11.2020, 13:46)Honnete schrieb: [ -> ]Steuerberatung darf hier in Deutschland nur der Steuerberater machen.
Bevor du dafür Geld ausgibst, nutze dein Auskunftsrecht gegenüber der Behörde.

Hab ich nun mal getan. 100% sicher war sich der Herr auch nicht. Aber ich soll nun 2020 meine Verluste angeben. Darauf würde ich dann diese Verlustbescheinigung vom Finanzamt bekommen.

Für 2021 soll ich dann meine Gewinne in voller Höhe angeben (gehen wir mal davon aus es wird welche geben). Das Finanzamt würde dann automatisch die Verluste von 2020 berücksichtigen und von den Gewinnen abziehen.

Klingt an sich sehr einfach. Ich werde sehen, ob das klappt  Wonder .

Danke für die Anregung einfach mal dort anzurufen.

Ahab

an Lolo: bimbes hat recht, ist ein anderer Verrechnungstopf

bin gerade dabei meine eigene Steuererklärung zu optimieren Wink

Annahme: wegen der Übersichtlichkeit sehr vereinfacht dargestellt, Verluste in der Steuer verrechnen in Bezug auf stinknormalen Aktienhandel und Dividendeneinkommen

gemäss den §32d EstG findet eine Formel Anwendung, die mit 4 Daten auskommt (lasse die Kirchensteuer mal aussen vor)

1. Dividenden
2. Aktienkursgewinne
3. Aktienkursverluste (ohne Berücksichtung alter Verlusttöpfe)
4. bereits gezahlte ausländische Quellensteuer

((1 + 2 - 3) - 4 x 4)/4

Bsp.:
1. 20.000
2. +25.000
3. -5.000
4. 2.500
((20.000+25.000-5.000) - 4 x 2.500)/4 = 7.500
das ist die Abgeltungsteuer (25% auf die Einkünfte Kapitalvermögen)

"optimiert"
1. 20.000
2. +25.000
3. -25.000
4. 2.500
((20.000+25.000-25.000) - 4 x 2.500)/4 = 2.500
will sagen, mit höheren Verlusten sinkt die Steuerbelastung

oder anders gesagt: obwohl Trades und Dividenden unterschiedlich eingestuft wird und verschiedene Töpfe betrifft gibt es am Ende bei der Abgeltungsteuer keinen Unterschied.
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