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Normale Version: 1. Fussball-Bundesliga-Saison 2019/20
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Da bin ich mir gaaaaaanz sicher Biggrin Beer
Frei nach "Last Boy Scout"

Das Wasser ist nass, Der Himmel ist blau, Frauen haben Geheimnisse und wir werden ein riesen Spass haben.... Biggrin Biggrin Biggrin Tup
Mein Herz ist rein
meine Seele ist schmutzig
ick könnt schon wieder..
is datt nich putzig?

Apropos putzig.... gibts bei Euch Steinpilze? Biggrin
Im Sortiment... Biggrin 

Aber nur mit Bandnudeln, also eigentlich nix für Dich... Biggrin 

Ausser du nimmst als Vorspeise die halbe Wildsau auf Toast.... Biggrin Biggrin Biggrin
Au ja, Halbes Schwein auf Toast und ne Karre Senf.

Bandnudeln mit Steinpilzen und Lachs Smiley-essen14

Aber ich würde auch welche suchen gehen. Wink

ChiefWiggum

Zitat:Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs wird die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der genehmigten Nutzung des Stadions für Spiele in täglichen Ruhezeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr und den sonntäglichen Ruhezeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und in der Nachtzeit ab 22 Uhr angeordnet.


Es lebe die BananenRepublickDeutschland Irony
Tägliche Ruhezeit 20-22 h - Nachtzeit ab 22 h Wonder 
Einfach - Täglich ab 20:00 h Biggrin

ChiefWiggum

https://sportbild.bild.de/bundesliga/ver...sport.html
Eberl schließt Verkauf des Stadionnamens nicht mehr aus

Gegenüber SPORT BILD spricht Manager Max Eberl (46) über die Überlegung, die Namensrechte am Borussia-Park zu veräußern: „Wenn plötzlich ein Unternehmen kommt, das uns zehn Millionen Euro im Jahr für die Namensrechte an unserem Stadion bietet, dann müssten wir uns Gedanken machen. Das bedeutet für Borussia viel Geld. In dem Fall haben wir eine Verpflichtung gegenüber dem Klub.“ Zugleich verspricht er: „Selbst wenn es mal so kommen sollte, würden wir aber sicher den ,Borussia Park‘ im Namen halten.
Di hän au e Schorle kriegt.... Biggrin 

Neues SC-Stadion: VGH wird seinen Beschluss prüfen

der Pressesprecher des VGH heute erklärt:

„Wenn das Regierungspräsidium wie angekündigt Anhörungsrüge einlegt, wird in diesem Verfahren eingehend zu prüfen sein, ob tatsächlich nicht aktuelle Lärmgrenzwerte zugrunde gelegt wurden und - falls ja - ob das Auswirkungen auf die ausgesprochene teilweise Nutzungsuntersagung hat. In einem Anhörungsrügeverfahren haben alle Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, ausführlich Stellung zu nehmen. Im Hinblick auf das mögliche Anhörungsrügeverfahren können weitergehende Aussagen derzeit nicht gemacht werden."

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wue...GE=1212860

ChiefWiggum

Entschuldigung gen SCFreiburg für asoziales Verhalten von Frankfurts Abraham Angry-fire 
Egal was Streich (er ist ein Windhund) ihm zugerufen hat, das rechtfertigt nicht "körperliche Gewalt! Angry-fire

ChiefWiggum

Schade, war aber auch irgendwie zu erwarten, Mainz hat Trainer Schwarz beurlaubt!!
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