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Firmenwert mit stillen Reserven und latenten Steuern
#1
Notiz 

Firmenwert mit stillen Reserven und latenten Steuern

Eigentlich bin ich in der privaten Situation irgendwann ein Unternehmen mit der eigenen Immobilie in den stillen Reserven am günstigsten zu versteuern.

Es gab/gibt also ein Unternehmen und im Lauf der Zeit wurde ein immer höherer Anteil des Hauses zur Steueroptimierung dort geltend gemacht, mittlerweile einige % des Hauses. Das Unternehmen selbst existiert noch auch wenn es nicht mehr direkt fort geführt wird, sondern lediglich darüber die Mieteinnahmen der Mieter verwaltet werden. 

Das hat dazu geführt, dass einerseits der eigentliche Hauswert in den stillen Reserven festgehalten wird. Dort aber nur mit dem Jahrzehnte alten Kaufpreis der im Grundbuch festgehalten ist. Würde man das Unternehmen nun auflösen entsteht eine Steuerpflicht die sich aus der Differenz zwischen Zeit- und Buchwert des Hauses ergibt, also ne ordentliche Summe.

Soweit ich weiß zählt diese Steuerpflicht zu den latenten Steuern.

Nun meine Frage zur Firmenwertberechnung eines an der Börse gelisteten Unternehmens. Ich nehme an so was kann dort ganz genauso bzw. ähnlich vorkommen. Der Buchwert zeigt also nicht das reale Firmenvermögen. Nun werden dort aber auch immer latente Steuern aufgeführt. Deshalb nun meine  Frage, könnte man diese latenten Steuern nicht dazu verwenden um auf einen genaueren realen Wert des Firmenvermögens rück zu schließen?
#2
Notiz 

RE: Firmenwert mit stillen Reserven und latenten Steuern

HGB-JA:
In der Handelsbilanz werden die fortgefuehrten Anschaffungskosten bilanziert. Zum Ansatz von latenten Steuern kommt es , wenn es Abweichungen zu den steuerlichen Bewertungsvorschriften gibt (z.B. Abschreibungsdauer Firmenwert oder Immobilien; Ansatz immatr. AV; steuerliche Verlustvortraege).

Hier ist ueber die latenten Steuern kein Rueckschluss auf den "realen Wert" moeglich. Bedingung waere, dass diese auch handelsrechtlich bilanziert werden wuerden.

IFRS-JA:
Erfolgt die Bilanzierung nach Fair-Value (bei Immobilien moeglich), kannst du die "fairen Werte" direkt aus der Bilanz lesen und brauchst nicht den Umweg ueber die latenten Steuern gehen. Gehst du den Weg ueber die latenten Steuern, muesstest du daneben andere Effekte neutralisieren (siehe oben).

Achtung: Der "Fair-Value" ist leicht zu manipulieren.

Fazit: Du kannst die latenten Steuern nicht nutzen um einen genaueren Wert des Firmenvermögens retrogart zu ermitteln.

Bg,
#3
Notiz 

RE: Firmenwert mit stillen Reserven und latenten Steuern

(15.03.2020, 21:34)Cheesetake schrieb: HGB-JA:
In der Handelsbilanz werden die fortgefuehrten Anschaffungskosten bilanziert. Zum Ansatz von latenten Steuern kommt es , wenn es Abweichungen zu den steuerlichen Bewertungsvorschriften gibt (z.B. Abschreibungsdauer Firmenwert oder Immobilien; Ansatz immatr. AV; steuerliche Verlustvortraege).

Hier ist ueber die latenten Steuern kein Rueckschluss auf den "realen Wert" moeglich. Bedingung waere, dass diese auch handelsrechtlich bilanziert werden wuerden.

IFRS-JA:
Erfolgt die Bilanzierung nach Fair-Value (bei Immobilien moeglich), kannst du die "fairen Werte" direkt aus der Bilanz lesen und brauchst nicht den Umweg ueber die latenten Steuern gehen. Gehst du den Weg ueber die latenten Steuern, muesstest du daneben andere Effekte neutralisieren (siehe oben).

Achtung: Der "Fair-Value" ist leicht zu manipulieren.

Fazit: Du kannst die latenten Steuern nicht nutzen um einen genaueren Wert des Firmenvermögens retrogart zu ermitteln.

Bg,
OK. Also nach HGB werden stille Reserven bilanziell eben gerade nicht erfasst und tauchen deshalb auch nicht als latente Steuern auf.

Und nach IFRS wird der Fair-Value ermittelt und es gibt dort (oder sollte nicht) keine stille Reserven. Wenn dann durch z.B. einen inkorrekten Fair-Value. Aber dennoch ganz interessant, ich werde dann wohl in Zukunft latente Steuern mit den Vermögenswerten verrechnen bei der Bestimmung des Vermögenswertes und die latenten Steuern nicht zu den Verbindlichkeiten zählen.

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Für jedes schwierige Problem gibt es eine einfache Lösung, und die ist falsch.
Die alte Welt stirbt, und die neue Welt kämpft darum, geboren zu werden: jetzt ist die Zeit der Ungeheuer.”










#4
Notiz 

RE: Firmenwert mit stillen Reserven und latenten Steuern

(17.03.2020, 10:48)saphir schrieb: OK. Also nach HGB werden stille Reserven bilanziell eben gerade nicht erfasst und tauchen deshalb auch nicht als latente Steuern auf.

Und nach IFRS wird der Fair-Value ermittelt und es gibt dort (oder sollte nicht) keine stille Reserven. Wenn dann durch z.B. einen inkorrekten Fair-Value. Aber dennoch ganz interessant, ich werde dann wohl in Zukunft latente Steuern mit den Vermögenswerten verrechnen bei der Bestimmung des Vermögenswertes und die latenten Steuern nicht zu den Verbindlichkeiten zählen.

HGB-JA
Richtig, im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB wird mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Ein Vermögnesgegenstand wird erworben (Bsp. Büroimmobilie AK € 1 Mio per 1.1.2018) und pro rata temporis über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (bspw. 25 Jahre, p.a. Abschr. € 40.000). Nach unten hin sind sind ebenfalls zusätzliche Wertanpassungen (außerplanmäßige Abschreibungen) möglich. Nach oben hin (Wertobergrenze) bilden die fortg. AK einen Decklen.

Steuerrechtlich wird so ähnlich vorgegangen, wobei hier z.B. die AfA-Typisierend festgelegt wird (Ausnahmen möglich). Eine Büroimmobilie ist z.B. regelmäßig mit 3 % abzuschreiben (AfA p.a. € 33.000).

Hier kommt es dann etwa zu Bewertungsunterschieden. Eine mittelgroße KapGes müsste hierauf aktiv latente Steuern bilden (Differenz 40' ./. 33' = 7,7' * 30 % Steuersatz = ~ € 2.3' akt. lat. Steuern)

IFRS-JA
Unternehmen die nach IFRS bilanzieren haben das Wahlrecht bestimmte Vermögensgegenstände zum Fair-Value zu bilanzieren (z.B. Immobilien). Der Fair-Value sollte schon den Marktwert wiederspiegeln. Was ich meinte ist, dass es keinen festen "Marktwert" und der Wert einer Immobilie relativ leicht manipulierbar ist in dem du einzelne Annahmen anpasst (Mietsteigerungen; Instandhaltung; Auslastung; ...). Grundsätzlich müssen Unternehmen übrigens immer nach deutschem Recht einen HGB-Abschluss aufstellen. Der IFRS-Abschluss ist nach deutschem Recht nur für Konzerne möglich (glaube mit Ausnahme von REITS).

Ich habe mit IFRS seit dem Studium nichts mehr zu tun, so dass mir hier das Detailwissen abhanden gekommen ist. :(


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