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Normale Version: Interessante Gerichtsurteile
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Das tolle ist für Anwälte doch, dass sie ihr Honorar immer bekommen, egal wie der Prozess endet.

Ich habe schon diverse Klagen am Hals gehabt, meistens von Leuten die Prozeßkostenhilfe und/oder eine Rechtsschutz haben.
Erstmal gegen alles und jeden Klagen, kostet ja nichts.
Dem Anwalt ist es auch egal das er schon vorher weiß was im Prozeß rauskommt, das Geld fließt ja trotzdem zu ihm Wonder .
Dazu kommt noch der Anwaltszwang, Du musst das  Honorar vor schießen.
ChiefWiggum schrieb:Ob das jetzt Kartell ist Wonder

Zitat: (§ 34 RVG) Das Anwaltshonorar für eine Erstberatung bewegt sich zwischen 10,00 und 190,00 Euro netto.
... wer kennt jemanden, der schon mal von einem gehört hat, das irgendwer beim Anwalt nen 10er bezahlt hat?

Also ich muss da passen.
Ich staune immer wieder über die interessanten Gerichtsurteile hier....$


Ich habe keine Lust das Urteil des Strafgerichts Bellinzona, Schweiz, gegen einen Fluglotsen zu suchen. Bis jetzt konnten Fluglotsen gefährliche Situationen straffrei melden. Das ist jetzt nicht mehr so, da die gemeldete Situation des verurteilten Fluglotsen von externen Stellen als nicht nur gefährlich sondern etwas mehr beurteilt wurde.

OK Jungs, wenn ihr billige Sommertickets vom Flughafen Zürich gebucht habt müsst Ihr mit sehr grossen Verspätungen rechnen. In der Minute des Urteils wurden "Dienst nach Vorschrift" Vorschriften aktuell. Der nächste Bundesrichter der fliegen soll muss hoffentlich warten! Oder haben diese Penner Privatflugzeuge???

Ich glaube ick werd mir ein Auto kaufen. Zurick Flukfacken ist eh nur ein geschäft für Taxis.
So gehts:

https://www.gmx.net/magazine/panorama/ve...t-33840526

Zum Schutz des Tourismus wird in Thailand hart durchgegriffen.

Während dessen werden in anderen Ländern Reisewarnungen für Deutschland ausgesprochen nicht mehr im dunkeln auf die Straße zu gehen.

ChiefWiggum

Vahana schrieb:Zum Schutz des Tourismus wird in Thailand hart durchgegriffen.

Auch auf Mallorca kam es in den letzten Wochen zu einigen dieser abscheulichen Verbrechen. Hier warten auf die Täter zwar keine TSt
jedoch sehr lange Haftstrafen.
Nur in Deutschland behandelt man diese abscheulichen Verbrechen noch so, als ginge es um "mehrfachen Ladendiebstahl."
Da müssen sich die Opfer gar noch vor Gericht anschaun, wie sie im betäubten Zustand... Pukey   Pukey  Pukey DD Angry-fire
(12.07.2019, 14:17)ChiefWiggum schrieb: [ -> ]Da müssen sich die Opfer gar noch vor Gericht anschaun, wie sie im betäubten Zustand... Pukey   Pukey  Pukey DD Angry-fire

Ernsthaft? Noch nie gehört! Was soll man von solchen Richtern/Gerichtsverfahren halten?
Es wird immer schlimmer.

ChiefWiggum

Vahana schrieb:Ernsthaft? Noch nie gehört! Was soll man von solchen Richtern/Gerichtsverfahren halten?
Es wird immer schlimmer.

So geht es ab vor dt. XXX-Gerichten Pukey   Angry-fire

https://www.wn.de/Muensterland/3320824-T...ng-ansehen

Tortur vor Gericht - Opfer musste Film von ihrer Vergewaltigung ansehen
Zitat: Das schlimmste an dem Verfahren war, dass ich gezwungen wurde, meine eigene Vergewaltigung anzusehen, obwohl ich nichts mehr davon wusste.“ Und: „Es wurden mir Bilder aufgezwungen, die ich nicht wieder vergessen werde.“


So sieht die "Welt" aus...

http://www.news.de/nachrichten/vergewaltigung/1/
Zitat:Tortur vor Gericht - Opfer musste Film von ihrer Vergewaltigung ansehen
Zitat: Das schlimmste an dem Verfahren war, dass ich gezwungen wurde, meine eigene Vergewaltigung anzusehen, obwohl ich nichts mehr davon wusste.“ Und: „Es wurden mir Bilder aufgezwungen, die ich nicht wieder vergessen werde.“

Das ist das Schlimmste was ich seit langem gehört habe.
Die Richter sollten gleich mit den Angeklagten einfahren. Erst in den Knast, dann in die Hölle.

ChiefWiggum

https://www.sueddeutsche.de/panorama/ras...-1.4939909
GH hebt Mord-Urteil für Berliner Autoraser teilweise auf
Der Hauptangeklagte ist nun rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Den Fall des jüngeren Angeklagten muss das Berliner Landgericht jedoch ein drittes Mal verhandeln.


OHNE WORTE  Pukey  Pukey

https://www.halternerzeitung.de/nachrich...30254.html
Mutmaßliche Vergewaltigung in Fanzug: Richter kippen ersten Schuldspruch Gerichtsprozess
Ein Mann soll eine damals 19-Jährige in einem Zug voller Fußball-Fans vergewaltigt haben. Jetzt wurde er in zweiter Instanz freigesprochen. Ein weiterer Prozess könnte folgen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

Ein Sachverständiger hatte den mehrfach vorbestraften Angeklagten im ersten Prozess als „sozial gefährlich“ bezeichnet. Alle bisherigen Straftaten habe er unter Alkoholeinfluss begangen. Das Gericht verurteilte ihn daher neben der Haftstrafe zu einer Suchttherapie. Zurzeit ist der Mann laut Landgericht weiter in einer Entziehungsklinik untergebracht. Er muss wegen anderer Taten - darunter einer Vergewaltigung - eine Haftstrafe absitzen, die mit dem aktuellen Fall nichts zu tun hat.

Dass der Mann während des Vorfalls im Fanzug nicht bereits in Haft saß, hatte für eine Untersuchung innerhalb der Justiz gesorgt - die danach einen Fehler einräumte
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