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Normale Version: Krankenkassenbeiträge freiwilliger Renter
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Mahlzeit, 

stelle mir grad folgende Frage:

Da ich ja mal so clever war, in die PKV zu wechseln und nu wieder inner GKV bin werde ich als Rentner ja freiwillig versichert sein.
Heißt: Rente plus alle anderen Einkünfte werden beitragspflichtig. Soweit verstanden.

Frage: Kennt da jemand das Procedere zur Ermittlung der Einkünfte? 
Wenn ich Ausschütter vorher in Thesaurierer wechsele.. wer hält dann nach wie welche Gewinne welcher Periode zugeordnet werden?! 

Kennt sich da jemand aus, bzw. steckt in der gleichen Situation?

Argos

Bei Thesaurieren gibt es ja mittlerweile die Vorabbesteuerung. D.h. der Wertzuwachs wird egal, ob ausgeschüttet oder nicht direkt (Ende des Jahres) deinen Einkünften zugerechnet.

Argos

Was mich abseits von deiner Frage interessieren würde: Wie ging der Wechsel von der PKV zurück zur GKV vonstatten? Hab da schon ne Menge Horrorgeschichten gehört. Geht das so einfach? Was hat die aufnehmende GKV dazu gesagt? Gerne auch per PM, wenn du das nicht öffentlich schreiben willst (oder gar nicht, wenn du nicht drüber reden willst Biggrin )
Zitat:Da ich ja mal so clever war, in die PKV zu wechseln und nu wieder inner GKV bin werde ich als Rentner ja freiwillig versichert sein.
Heißt: Rente plus alle anderen Einkünfte werden beitragspflichtig. Soweit verstanden.

Ich habe mich noch nicht näher damit befasst, aber evtl. kommst Du günstiger weg, wenn Du beantragst,
in die Krankenversicherung der Rentner deiner KV zu kommen,
oder einen Zuschuss zu bekommen.

Guck' mal hier --> KVdR - Krankenversicherung der Rentner
und hier --> Merkblatt KVdR
(04.05.2020, 22:00)Argos schrieb: [ -> ]Bei Thesaurieren gibt es ja mittlerweile die Vorabbesteuerung. D.h. der Wertzuwachs wird egal, ob ausgeschüttet oder nicht direkt (Ende des Jahres) deinen Einkünften zugerechnet.
Roger,

frage mich aber, wer das wie nachhält?! 
Ist dann meine Steuererklärung die Grundlage für die GKV?!
(04.05.2020, 22:03)Argos schrieb: [ -> ]Was mich abseits von deiner Frage interessieren würde: Wie ging der Wechsel von der PKV zurück zur GKV vonstatten? Hab da schon ne Menge Horrorgeschichten gehört. Geht das so einfach? Was hat die aufnehmende GKV dazu gesagt? Gerne auch per PM, wenn du das nicht öffentlich schreiben willst (oder gar nicht, wenn du nicht drüber reden willst Biggrin )

Der Wechsel war kein Thema.
Nachdem ich dafür gesorgt habe, dass ich da alle Kriterien zur Aufnahme erfülle.

Das Sonderwechselrecht für Schwerbehinderte gemäß SGB haben mittlerweile alle GKV in D mit der Altersobergrenze belegt. 
Schön, dass da niemand wegen seines Alters Nachteile erleiden muss. 

Zum Kotzen.
(04.05.2020, 22:14)TraderHater schrieb: [ -> ]Ich habe mich noch nicht näher damit befasst, aber evtl. kommst Du günstiger weg, wenn Du beantragst,
in die Krankenversicherung der Rentner deiner KV zu kommen,
oder einen Zuschuss zu bekommen.

Guck' mal hier --> KVdR - Krankenversicherung der Rentner
und hier --> Merkblatt KVdR
Damit käme ich sicher günstiger weg. 

Deshalb werden die mich ja auch nicht nehmen. :-(
@Mr. Passiv Nach heutigem Stand: In die KVdR der Rentner kommst Du bei Renteneintritt, wenn Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbsleben 90% der Jahre in der GKV versichert warst -> 90/100-Regel
Also, wenn Du jetzt gerade 40 bist, wird das klappen, wenn Du brav die Beiträge bis zur Rente zahlst. Wenn Du jetzt 60 bist, geht dies wohl nicht mehr, da Du zu lange "draußen" warst und bist auch als Rentner freiwilliges Mitglied mit den entsprechend hohen Beiträgen.

Mit den Thesaurierern ist es etwas tricky: Einkünfte sind ja auf jeden Fall nicht, wie oben gesagt, der Wertzuwachs, sondern die Vorabpauschale wird ja abhängig vom Basiszins bezahlt, sofern ein Wertzuwachs im ETF/Fonds erzielt wurde (übrigens üble Sache, wenn der Basiszins mal über 10% in irgendwelchen stürmischen Zeiten liegen würde; da hat man ggf. Wertzuwachs unterhalb der Inflation und darf trotzdem ordentlich berappen, naja, im Moment haben Thesaurierer ein klitzekleinen Vorteil durch Zins-und Zinseszinseffekt). Jetzt muss ich auch erstmal schauen, ob der Betrag, auf den die Vorabpauschale bezahlt wurde, so in der Jahresbescheinigung ausgewiesen ist. Der dürfte dann als "Einkünfte" für die Räuber äh... meine GKV relevant sein.

Meine Frage geht noch dahin, wie die GKV das sieht, wenn man seine Erträge steuertechnisch z.B. durch Beitrag einer Rürup-Rente (Sinnhaftigkeit jetzt mal außen vor lassen). Also Bsp.: Du hast Kapitalerträge, die auf der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 56.250 Euro liegen => Krankenkassenbeitrag also Höchstsatz; Jetzt zahlst Du 40.000 Euro (als Verheirateter, Frau verdient nichts) jährlichen Beitrag in die Rürup-Rente, damit musst dem Finanzamt nur noch Steuern auf ca. 20.000 Euro bezahlen. Was sagt jetzt die GKV?: a) Du hattest Einkünfte in Höhe der Bemessungsgrenze b) Du musst Steuern auf Basis von ca. 20.000 Euro bezahlen und danach richtet sich auch der Krankenkassenbeitrag ???
Ersma bedankt!

Die 9/10 Regel werd ich nicht mehr schaffen.
Wird also auf freiwilligen Rentner hinauslaufen. Haken dran.

Frage mich halt, wie die Ermittlung der Kapitaleinkünfte dann in der Praxis läuft.
(05.05.2020, 20:20)Penseur schrieb: [ -> ]@Mr. Passiv Nach heutigem Stand: In die KVdR der Rentner kommst Du bei Renteneintritt, wenn Du in der zweiten Hälfte Deines Erwerbsleben 90% der Jahre in der GKV versichert warst -> 90/100-Regel
Also, wenn Du jetzt gerade 40 bist, wird das klappen, wenn Du brav die Beiträge bis zur Rente zahlst. Wenn Du jetzt 60 bist, geht dies wohl nicht mehr, da Du zu lange "draußen" warst und bist auch als Rentner freiwilliges Mitglied mit den entsprechend hohen Beiträgen.

Mit den Thesaurierern ist es etwas tricky: Einkünfte sind ja auf jeden Fall nicht, wie oben gesagt, der Wertzuwachs, sondern die Vorabpauschale wird ja abhängig vom Basiszins bezahlt, sofern ein Wertzuwachs im ETF/Fonds erzielt wurde (übrigens üble Sache, wenn der Basiszins mal über 10% in irgendwelchen stürmischen Zeiten liegen würde; da hat man ggf. Wertzuwachs unterhalb der Inflation und darf trotzdem ordentlich berappen, naja, im Moment haben Thesaurierer ein klitzekleinen Vorteil durch Zins-und Zinseszinseffekt). Jetzt muss ich auch erstmal schauen, ob der Betrag, auf den die Vorabpauschale bezahlt wurde, so in der Jahresbescheinigung ausgewiesen ist. Der dürfte dann als "Einkünfte" für die Räuber äh... meine GKV relevant sein.

Meine Frage geht noch dahin, wie die GKV das sieht, wenn man seine Erträge steuertechnisch z.B. durch Beitrag einer Rürup-Rente (Sinnhaftigkeit jetzt mal außen vor lassen). Also Bsp.: Du hast Kapitalerträge, die auf der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 56.250 Euro liegen => Krankenkassenbeitrag also Höchstsatz; Jetzt zahlst Du 40.000 Euro (als Verheirateter, Frau verdient nichts) jährlichen Beitrag in die Rürup-Rente, damit musst dem Finanzamt nur noch Steuern auf ca. 20.000 Euro bezahlen. Was sagt jetzt die GKV?: a) Du hattest Einkünfte in Höhe der Bemessungsgrenze b) Du musst Steuern auf Basis von ca. 20.000 Euro bezahlen und danach richtet sich auch der Krankenkassenbeitrag ???


werden nicht für jedes Kind 3Jahre angerechnet? Egal ob eigenes, Stief-oder Pflegekind.?
Durch eine entsprechende Heirat, läßt sich da einiges darstellen Wink
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