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Normale Version: Privatier
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Was heisst es, ein Privatier zu sein?
Gibt es im deutschen Steuergesetz Grenzen, ab wann man durch Börsengeschäfte erhaltene Gewinne ein Gewerbe anmelden muss?
Ein Gewerbe musst du nie anmelden.
Ab gewissen Summen macht es einfach Sinn. Auch wenn man Fremdkapitalkosten hat.
Gut zu wissen, in FR zum Beispiel darf man durch Geschäfte an der Börse nicht mehr als Hauptberuflich verdienen.
Frankreich ist ein kommunistisches Shithole geworden.
Vielleicht steuern wir da auch noch hin. Tendenzen sind da.

Im Moment kann man als Privater noch soviel an der Börse machen wie man will. Abgeltungssteuer und Soli fallen an und das war es. Wer Kirchensteuer zahlt hat selber schuld.
Um die Versicherung musst du dich natürlich selber kümmern.

Wenn du wenig verdienst an der Börse kannst du eine "Günstigerprüfung" beim Finanzamt machen. Somit bezahlt man nur maximal die o.g. Steuern.
Falls du z.B. nur 12x 450€ verdienst musst du gar keine Steuern zahlen. Die kommen dann mit dem nächsten Lohnsteuerjahresausgleich zurück.
Zitat:Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung lohnt sich immer dann, wenn die Summe der Steuern aus Abgeltungssteuer auf die Kapitaleinkünfte sowie Lohn- bzw. Einkommensteuer auf die sonstigen Einkünfte höher ist als die Lohn- und Einkommensteuer auf alle Einkünfte - also inklusive der Kapitaleinkünfte. Als Richtwert kann man einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ansehen. Zahlt man diesen oder mehr, so ist die Günstigerprüfung von Vorteil und sollte deshalb durch das Finanzamt durchgeführt werden. Für Alleinstehende wird dieser Wert bereits ab einem zu versteuerndem Einkommen in der Höhe von 15.700 Euro erreicht.

https://www.steuerklassen.com/steuererkl...nlage-kap/

Das sind dann 1308€ im Monat Brutto
981€ Netto
Versicherung runter. Keine Ahnung wie viel das ist.
... trockenes Brot essen

Hört sich nicht sonderlich verführerisch an.
In der Schweiz kann man diese Frage nicht beantworten. Es gibt zwar zum Glück einen Satz von Regeln bei deren Einhaltung man nicht als Profi besteuert werden darf. Bei nicht-Einhalten dieser Regeln wird man aber nicht automatisch zum Profi eingestuft.

Es steht lediglich dass bei nicht-Einhalten einer oder mehrere dieser Regeln individuell entschieden wird.  Bang

Es ist also wie mit fast allem in der Schweiz: jeder Kanton kann das handhaben wie er will. In der sozialistisch angehauchten Westschweiz dürftest Du schneller als Profi besteuert werden als z.B. in Zug oder in Zürich. In der Innerschweiz dürfte das gar nicht gross überprüft werden, die haben Besseres zu tun...

Hier die Regeln, nach denen Du nicht als Profi eingestuft werden darfst:

- Haltedauer 6 Monate
- Handelsvolumen weniger als das 5-fache des Wertes
- Kapitalgewinne weniger als 50% des Gesamteinkommens
- Bei Fremdfinanzierung: steuerbare Erträge (Zinsen Dividenden) aus den Anlagen sind höher als die Schuldzinsen
- Derivatehandel beschränkt sich auf Absicherung

Wie erwähnt, das Nicht-Einhalten dieser Regeln führt nicht automatisch zur Einstufung als Profi. Dafür muss eine gründliche Einzelprüfung erfolgen. Da es sich für den Staat ja auch um ein schlechtes Geschäft handeln könnte (Verluste können dann ja auch abgezogen werden) verzichten viele Kantone wohl auf solche Prüfungen.

F.I.A.S.C.O.

(07.04.2020, 01:14)719 schrieb: [ -> ]Was heisst es, ein Privatier zu sein?
Gibt es im deutschen Steuergesetz Grenzen, ab wann man durch Börsengeschäfte erhaltene Gewinne ein Gewerbe anmelden muss?
 soviel ich weiss, auch wenn du als Trader im grossen Stil täglich handelst, unterliegst du in D lediglich der Abgeltungssteuer.
Gewerbesteuer fordert der Fiskus nur in speziellen Ausnahmefällen....
Denn laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind prof. Daytrader nicht als gewerbliche Händler einzustufen, solange sie ausschliesslich auf eigene Rechnung handeln (Az. X R 7/99)
(07.04.2020, 01:58)Vahana schrieb: [ -> ]https://www.steuerklassen.com/steuererkl...nlage-kap/

Das sind dann 1308€ im Monat Brutto
981€ Netto
Versicherung runter. Keine Ahnung wie viel das ist.
... trockenes Brot essen

Hört sich nicht sonderlich verführerisch an.

Als Privatier ist man verpflichtet Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Nachstehend beispielhaft die derzeitigen Beitragssätze bei der Techniker Krankenkasse.

Krankenversicherung.....14,0%
+ Zusatzbeitrag der KV....0,7%
+ Pflegeversicherung.......3,05% (bzw. 3,30% für Kinderlose)

Die Krankenkassen gehen generell von 1.061,67 EUR Mindesteinnahmen aus. Egal, was man wirklich einnimmt.
Heisst, kinderlose zahlen also mind. EUR 191,10 / Monat, auch wenn die Einnahmen z. Bsp. nur EUR 10,00 betragen würden.  Icon15

--> Erläuterung Techniker KV
(07.04.2020, 13:54)TraderHater schrieb: [ -> ]kinderlose zahlen also mind. EUR 191,10 / Monat

Wobei das auch der maximale Satz für Privatiers sein müsste, oder nicht?
Wo kein Gehalt, dort keine Steigerung.

Dafür das der AG Anteil dort schon drin ist finde ich die Summe akzeptabel.
(07.04.2020, 16:25)Vahana schrieb: [ -> ]Wobei das auch der maximale Satz für Privatiers sein müsste, oder nicht?
Hängt doch von den Einkünften insgesamt ab und geht bis zur BBG.

Eine Idee wäre, sich woanders als Midi-Jobber zu betätigen.
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