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Normale Version: Betriebsrente
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Ist das nicht schön, dass die Belastung der Betriebsrente durch den Freibetrag von 159,25€, bei der Sozialversicherung reduziert wurde.
Gilt der Freibetrag eigentlich auch für den Pflegeversicherungsbeitrag?
(18.02.2020, 23:40)Lolo schrieb: [ -> ]Gilt der Freibetrag eigentlich auch für den Pflegeversicherungsbeitrag?
Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherungsbeiträge Allerdings gilt dies nur hinsichtlich der zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind weiterhin von dem Gesamtbetrag des Versorgungsbezugs zu entrichten.
Danke.
Entlastung ist immer gut, eine Belebung der Wirtschaft wird durch die ca. 25,-/Monat aber kaum eintreten.
(18.02.2020, 21:42)EMEUV schrieb: [ -> ]Ist das nicht schön, dass die Belastung der Betriebsrente durch den Freibetrag von 159,25€, bei der Sozialversicherung reduziert wurde.


..ist ein Witz Icon15

Frag einmal die AN mit Direktversicherung wie diese von der GKV gemolken werden.
Da über den AG abgeschlossen, gilt diese auch als Betriebsrente

Bsp. 50K Auszahlung darauf 18% Sozialabgaben (AN+AG Anteil)

soll sich jetzt auch gebessert haben Bang
(19.02.2020, 10:25)bimbes schrieb: [ -> ]..ist ein Witz Icon15

Frag einmal die AN mit Direktversicherung wie diese von der GKV gemolken werden.
Da über den AG abgeschlossen, gilt diese auch als Betriebsrente

Bsp. 50K Auszahlung darauf 18% Sozialabgaben (AN+AG Anteil)

soll sich jetzt auch gebessert haben Bang

diese Entlastung - beschlossen im Dez. 19 und Umsetzung als reale Entlastung ab Jan. 20 wirksam/gültig,
kann nicht ausgeführt werden, weil die Software so schnell nicht umgestellt werden kann (news) dieser Woche.

Entlastungs- Umsetzung m.E. frühesten Juli 2020 möglich