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Normale Version: 450 EUR Job, Urlaubsanspruch
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Und Urlaubsgeld steht ihm überhaupt nicht zu, nur die Fortzahlung des Lohnes während des Urlaubs. Urlaubsgeld ist eine Mehrleistung über das gewöhnliche Gehalt hinaus und hat nicht mit gesetzlichen Ansprüchen zu tun (betriebliche Übungen ausgenommen)
ok dann nennen wir das anders, hat er anspruch auf geld während er urlaub gemacht hat? ist das dann soooooo schwer zu verstehen was ich meine??? Redface Irony Wink

sprich kann ich jetzt sagen: lieber ag, mir sehen aber noch die und die kohle zu aus 2018?
(12.10.2019, 00:11)Ca$hmandt schrieb: [ -> ]konkrete rechnung 2018 jeden monat 270,- auf der abrechnung, KEIN urlaub genommen, aufgehört april 2019 , anspruch auf kohle, ja oder nein?
Wir wissen doch gar nicht wie sein Lohn ist und wie viele Stunden/Tage er pro Woche arbeitet. Wenn er nur 1 Stunde arbeitet und 270€ Stundenlohn kriegt hat er zu wenig Urlaubstage... aber das steht aber doch im Arbeitsvertrag, wie viele Urlaubstage man Poe Jahr hat. Mit jedem vollen Monat steigt der Urlaubsanspruch um 1/12 des gesamtjahresanspruchs.
(12.10.2019, 00:22)Ca$hmandt schrieb: [ -> ]ok dann nennen wir das anders, hat er anspruch auf geld während er urlaub gemacht hat? ist das dann soooooo schwer zu verstehen was ich meine??? Redface Irony Wink

sprich kann ich jetzt sagen: lieber ag, mir sehen aber noch die und die kohle zu aus 2018?

wenn der Urlaubsanspruch großer oder gleich den genommenen Urlaubstagen ist, ja!
(12.10.2019, 00:11)mmmmmax schrieb: [ -> ]Was sind das alles hier fur zahlen?
Man hat Anspruch auf 24 Urlaubstage bei einer 6 Tage Woche bzw 20 bei einer 5 Tage Woche. Bei geringerer Arbeitsleistung verringert Sich auch der Urlaubsanspruch. Wenn ich 2 Tage pro Woche arbeite habe ich mMn einen gesetzlichen Urlaubsanspruch auf 2/5 von 20 Tagen, also 8 Tage im Jahr.
es wird so getan als hätte man jeden Tag gearbeitet, weil der Gesetzestext von 24 Tagen inkl. Sa spricht.
Wenn ich also 2 Tage die Woche mit je 5Std. arbeite, bekomme ich formal einen Jahresurlaub von 20 Tagen mit je 2Std. oder 24 Tage mit je 1,7 Std. gewährt.
Daß ich den ganzen Arbeitstag wegbleibe, ändert daran nichts.

ich bleibe aber z.b. 2 wochen weg...
(12.10.2019, 00:22)Ca$hmandt schrieb: [ -> ]ok dann nennen wir das anders, hat er anspruch auf geld während er urlaub gemacht hat? ist das dann soooooo schwer zu verstehen was ich meine??? Redface Irony Wink

sprich kann ich jetzt sagen: lieber ag, mir sehen aber noch die und die kohle zu aus 2018?
ja natürlich, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht genommen wurde, muß das abgegolten werden.
(12.10.2019, 00:26)Bucketeer schrieb: [ -> ]es wird so getan als hätte man jeden Tag gearbeitet, weil der Gesetzestext von 24 Tagen inkl. Sa spricht.
Wenn ich also 2 Tage die Woche mit je 5Std. arbeite, bekomme ich formal einen Jahresurlaub von 20 Tagen mit je 2Std. oder 24 Tage mit je 1,7 Std. gewährt.
Daß ich den ganzen Arbeitstag wegbleibe, ändert daran nichts.
Falsch.

du hast Anspruch auf „Arbeitstage pro Woche“/6x24, dabei ist es egal wie viele Stunden du arbeitest
(12.10.2019, 00:22)Ca$hmandt schrieb: [ -> ]ok dann nennen wir das anders, hat er anspruch auf geld während er urlaub gemacht hat? ist das dann soooooo schwer zu verstehen was ich meine??? Redface Irony Wink

sprich kann ich jetzt sagen: lieber ag, mir sehen aber noch die und die kohle zu aus 2018?

sollte der Fall wie oben beschrieben sein und vor Beendigung des verrtragsberhatlnisses auch der Urlaub aus 2019 nicht genommen worden sein, steht auch ein entgeltausgleich fur nicht genommene Urlaubstage in 2019 zu. Wieder 1/12 des gesamtjahresurlaubsanspruchs fur jeden vollen Monat. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche also 2/6x24=8 Tage fur das Jahr. Januar bis April 4 Monate, also 4/12x8=2,4 (wird aufgerundet).

die hohe des Entgelts richtet sich soweit ich weiß nach der durchschnittlichen Arbeitsleistung pro Tag in den letzten 30 Tagen.
Ach und ein Punkt noch. Übertragener Urlaub aus dem Vorjahr verfällt üblicherweise zu Ende März, habe ich gerade gegoogelt. Damit Wäre re 2018 dann in 2019 nicht mehr nachzufordern, sondern es bestunde nur der Anspruch aus 2019.
kommt entgeldmäßig auf das Gleiche hinaus.
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