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Normale Version: Der gläserne Bankkunde
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(19.03.2019, 11:42)cubanpete schrieb: [ -> ]Es ist vor allem ein Sicherheitsproblem. Ein Vermieter kann z.B. solchen Zugriff verlangen bevor er Dir eine Wohnung vermietet. Natürlich ist das freiwillig, gibst Du die Erlaubnis nicht bekommst Du einfach die Wohnung nicht. Solche Situationen dürfte es Dutzende geben.

Ich glaube nach heutigen Stand übrigens nicht, dass der Vermieter das tun können wird.

Problematisch dürfte es werden, falls diese Überwachungsmöglichkeiten mit dem Gesundheitssystem kombiniert werden und man sich dann rechtfertigen muss, wieso Pizzas mit der Kreditkarte bezahlt wurden, aber keine Mitgliedschaft im Fitnesscenter. Rolleyes
Das ist erst der Anfang der neuen Utopie.
Halbherziger Bankkonto-Datenschutz unter PSD2

...Der weniger bekannte Teil der PSD2 wird seit dem 14. September umgesetzt: Banken sind jetzt verpflichtet, Drittanbietern wie Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten über eine Programmierschnittstelle den direkten Zugang zu den Bankkonten ihrer Kunden zu ermöglichen. Bisher hatte das den Ruch des Unseriösen. Jetzt wird es "open banking" genannt. Wo kauft der Kontoinhaber ein? Welche Abos hat er? Welche Stromanbieter? Welche Vereine, Parteien oder auch Gewerkschaften unterstützt er? Das Geschäftspotenzial, das sich aus der Auswertung der Zahlungsströme ergibt, ist genauso riesig wie die datenschutzrechtlichen Risiken. Befürworter der neuen Richtlinie versuchen zu beruhigen: Mitmachen darf im Unterschied zur bisherigen Praxis nur, wer nach einem aufwändigen Verfahren eine Erlaubnis von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält. Das stimmt. Es stimmt aber auch, dass man sich das aufwändige Verfahren ganz legal sparen kann, indem man die Bafin-Lizenz eines anderen mitbenutzt: "License as a Service" nennt es z.B. die Firma Fintecsystems und wirbt dafür als die "smarte Weise dauerhafte[r] Rechtssicherheit". ...

https://www.heise.de/tp/features/Halbher...96818.html
Ich hoffe ich bin da richtig informiert das das erst dann läuft wenn ich als Kontoinhaber dem konkreten Fall zugestimmt habe?
(28.11.2019, 01:16)jf2 schrieb: [ -> ]Ich hoffe ich bin da richtig informiert das das erst dann läuft wenn ich als Kontoinhaber dem konkreten Fall zugestimmt habe?

Ja. Ist wie bei einer Lastschrift: Die Zahlung hast Du so veranlasst, und der Empfänger nimmt Dir die Arbeit ab.
(28.11.2019, 23:40)Ramonet schrieb: [ -> ]Ja. Ist wie bei einer Lastschrift: Die Zahlung hast Du so veranlasst, und der Empfänger nimmt Dir die Arbeit ab.

Der Unterscheid ist: bei einer falschen Zahlung durch Lastschrift kannst Du das Geld zurückholen, aber Informationen, einmal in der Welt, nicht mehr.
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